Dieses Jahr hat uns darauf vorbereitet: Innehalten, reflektieren, es zuhause gemütlich gestalten. Nun beginnt mit dem 1. Advent die besinnliche Weihnachtszeit, in der wir am Adventskranz auch mal über….den Datenschutz sprechen können. Wir starten zum 1. Advent mit Highlights aus dem Datenschutz aus diesem Jahr und stellen an jedem Advent für Sie ein paar kleine Hinweise zusammen.

#DSGVOwirkt
EuGH-Schrems-II-Urteil und die Reaktion von Microsoft: Der internationale Datentransfer aus Europa in die USA ist nur noch eingeschränkt möglich. Warum und was das bedeutet?

Hier klicken, mehr erfahren: Orientierungshilfe: „Was jetzt in Sachen internationaler Datentransfer?“

Und was hat das mit Microsoft zu tun? Die passen sich der DSGVO an. Hier geht‘s zum Podcast.

#twexit
Fanpage-Betreiber auf Social Media sind für Datenverarbeitungsvorgänge mitverantwortlich. Ja. Also, müssen Behörden, Parlamente, Fraktionen, Abgeordnete, Unternehmen, Parteien eine datenschutzrechtliche Grundlage vorweisen können. Sie stehen in der Pflicht, die verarbeitenden Daten in den Netzwerken auf Wunsch der Nutzerinnen und Nutzer offen zu legen.

Wie kann die Nutzung von Social Media vor allem durch öffentliche Stellen noch gelingen? Hier eine rege Diskussion darüber

#IhrDATENSCHUTZhighlight

…und was war Ihr Datenschutz-Highlight des Jahres? Laden Sie Ihre gemütliche Adventsrunde zu einem Gespräch dazu ein!

Einen schönen 1. Advent!


Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0711/615 541-0.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.