Die anlasslose, dauerhafte Nutzung von Dashcams bleibt rechtswidrig und wird von Gerichten als Ordnungswidrigkeit bewertet. In einem neueren Urteil hat das Amtsgericht München eine Frau zu einer Geldbuße verurteilt, weil diese ihren PKW mit zwei Videokameras ausgestattet hatte, die laufend Videoaufzeichnungen des vor und hinter dem Fahrzeug befindlichen öffentlichen Verkehrsraums anfertigten und diese speicherten.

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