Zur Diskussion um eine Zentralisierung der Datenschutzaufsichtsbehörden im Bereich der Unternehmen im Zuge der anstehenden BDSG-Evaluierung gibt der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. folgende Erklärung: „Für uns stehen die Lösung der alltäglichen Probleme in den Unternehmen sowie der Schutz der Betroffenen im Mittelpunkt. Ob das zentral oder föderal passiert, ist dabei nicht vorrangig entscheidend, sondern die nachvollziehbare und einheitliche Anwendung der bestehenden Datenschutzgesetze“, sagt BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing.
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