Was ist rechtlich möglich, was nicht?

Seminar für Beschäftigte aus der Schul- und Kommunalverwaltung sowie interne als auch externe Datenschutzbeauftragte

Viele kennen das aus eigener Erfahrung und in der Zeitung ist es immer wieder zu lesen: Schulhöfe sind in der unterrichtsfreien Zeit ein „Spielplatz” für viele. Auch um die Gebäude herum, tut sich so manches: Sei es, dass tatsächlich Kinder auf dem Schulhof spielen, sei es, dass Graffitis aufgesprüht werden oder sogar gravierende Schäden an den Gebäuden entstehen. Die Gemeinden sehen dann häufig in einer Videoüberwachung ein probates Mittel, um wenigstens eine Abschreckung zu erreichen und bei Schäden eventuell die Schuldigen aufspüren zu können. Ob dies datenschutzrechtlich zulässig ist und ggf. unter welchen Umständen, das soll in einer Veranstaltung am 9. Dezember 2022 besprochen werden.

 

Hybride Veranstaltung „Videoüberwachung an Schulen durch Kommunen”
Zeit: Freitag, 09. Dezember 2022, 10.00 bis 12.00 Uhr
Veranstaltungsorte: Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart oder Internet (BigBlueButton)
Anmeldung (bis 5. Dezember 2022) und weitere Informationen zur Veranstaltung: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/offene-veranstaltung-2022-042

 

Das gesamte Fortbildungsangebot auf der Homepage des Landesbeauftragten: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/offene-veranstaltungen

Anregungen und Wünsche für Fortbildungsangebote können Sie gerne per Mail an bidib@lfdi.bwl.de senden. Bei Fragen zu einzelnen Veranstaltungen erreichen Sie uns auch unter 07 11 / 61 55 41 – 33.