LfDI sucht kommunale Champions: Wettbewerb zu Datenschutz und Informationsfreiheit
Wie werden Datenschutz und Informationsfreiheit in Städten, Gemeinden, Gemeindeverbänden und Landratsämtern in der Praxis gelebt? Bis zum 31. August 2024 können Ideen und Lösungen eingereicht werden – die Besten werden ausgezeichnet.
LfDI Prof. Dr. Tobias Keber: „Vor Ort leisten die Behörden herausragenden Dienst für die Bürgerschaft. Ihre Beispiele, wie Datenschutz und Informationsfreiheit wirksam und einfach in der Praxis gelebt und umgesetzt werden, können anderen ein Vorbild sein. Wir laden Kommunen, Gemeinden, Gemeindeverbände und Landratsämter ein, ihre Wettbewerbsideen einzureichen.“
Auf der Suche nach kreativen und innovativen Vorschlägen, die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit bei kommunalen Stellen zu erklären und umzusetzen, ruft der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg nun zum zweiten Mal zu einem kommunalen Wettbewerb auf. In diesem Jahr können auch Ideen rund um die Informationsfreiheit eingereicht werden.
Kommunen und Landratsämter sind mit Bürgerinnen und Bürgern in ständigem Kontakt. Dabei werden viele personenbezogene Informationen aufgenommen, eingetragen, zusammengeführt und an andere Stellen übermittelt. Das bedeutet: Fast in jedem Arbeitsschritt muss auch an den Datenschutz gedacht werden.
Genauso ist das Bürgerbüro oder Rathaus die erste Anlaufstelle für Interessierte, die beispielsweise amtliche Informationen zu ihrem Wohnumfeld oder Gemeindeangelegenheiten erhalten wollen. Dann sind die Mitarbeitenden vor Ort gefordert, ob und wie sie diese Informationen bereitstellen können.
Was ist das Ziel des Wettbewerbs?
Gefragt sind Ideen, wie Datenschutz und Informationsfreiheit in kommunalen Angelegenheiten noch besser vermittelt und im Dienste der Bürgerschaft verständlich erklärt werden können – etwa, welche Daten kommunale Stellen wofür genau nutzen dürfen oder wie amtliche Informationen leicht auffindbar bereitgestellt werden können. Genauso können Vorschläge eingereicht werden, wie für die Mitarbeitenden die Umsetzung des Datenschutzes oder der Informationsfreiheit erleichtert werden kann. Vielleicht wird mit Aufklärungsvideos, Hinweisschildern, Schulungen und Workshops gearbeitet, vielleicht erleichtern Sticker für den Arbeits-PC oder eine Online-Informationsplattform die alltägliche Arbeit im Bürgerbüro, im Landratsamt oder im Rathaus?
Wer kann am Wettbewerb teilnehmen?
Teilnehmen können kommunale Stellen in Baden-Württemberg, also alle Städte, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Landratsämter. Die Ideen können bis zum 31. August 2024 online beim Landesbeauftragten eingereicht werden. Eine fachkundige Jury wird die besten Einreichungen auswählen und prämieren.
Die Auszeichnung erfolgt im Herbst in feierlichem Rahmen beim Landesbeauftragten in Stuttgart. Als Preis winkt die Präsentation der ausgezeichneten innovativen Idee beim Landesbeauftragten. So können die Prämierten selbst ihre Idee der Öffentlichkeit vorstellen und anderen kommunalen Stellen Hilfestellung liefern. Ein exklusives Siegel für die Homepage, das den Prämierten verliehen wird, zeichnet die Preisträgerinnen und Preisträger zudem aus.
Die Teilnahmebedingungen und Hinweise zum Wettbewerb stehen auf der Homepage des Landesbeauftragten: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-sucht-kommunale-champions/
Wer als öffentliche Stelle am Wettbewerb teilnehmen möchte und Fragen dazu hat, kann sich beim LfDI an Frau Knöpfle wenden: knoepfle–ÄT–lfdi.bwl.de (bitte –ÄT– durch @ ersetzen).
Beitrag vom 18. April.
Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de
Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.