Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, begrüßt das Vorhaben von Landtag und Landesregierung, die Gesetzgebung transparenter zu machen.
„Die Zeichen der Zeit stehen auf Transparenz und Offenheit“, so Brink nachdrücklich. Das belegen auch die aktuellen Debatten über die Einführung von Lobbyregistern in Bund und Ländern und zur Einrichtung von Transparenzplattformen; alle diese Faktoren ebnen den Weg für die Einführung eines Transparenzgesetzes in Baden-Württemberg.
Erst in der vergangenen Woche hatte der Landesbeauftragte im Parlament seinen 2. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit in Baden-Württemberg vorgestellt. Trotz fortgeschrittener Tagesordnung zeigte die Beteiligung der Abgeordneten an der anschließenden Debatte, dass das Thema Informationsfreiheit und Transparenz schon lange keine Randerscheinung mehr ist, sondern im Zentrum des politischen Interesses steht. „Informationsfreiheit ist modernes Bürgerrecht und stand lange im Schatten des großen Bruders Datenschutz“, so Brink im Parlament. Dabei sei die zugrundeliegende Vorstellung, dass nur ein informierter Bürger auch ein mündiger Bürger ist, ein Grundpfeiler unserer Demokratie in der Informationsgesellschaft. Nur so ließe sich das Vertrauen in Staat und Politik stärken und antidemokratischen Strömungen nachhaltig entgegenwirken.
In der Plenardebatte am 25. Juli hatte der Landesbeauftragte für seinen Kurs im Bereich Informationsfreiheit und Transparenz breiten Zuspruch erfahren. Ausdrücklich aufgegriffen wurde die Forderung nach der Einführung eines Transparenzgesetzes für Baden-Württemberg vom Parlamentarischen Geschäftsführer und innenpolitischen Sprecher sowie Sprecher für Datenschutz und Informationsfreiheit der Grünen im Landtag Uli Sckerl. Jonas Weber, Sprecher für Datenschutz und Netzpolitik der SPD-Fraktion signalisierte hierzu die Dialogbereitschaft seiner Fraktion. Innenminister Thomas Strobl hob ebenfalls die Bedeutung der Transparenz staatlichen Handelns für die Akzeptanz unserer Institutionen hervor. Auch bei den Freien Demokraten steht das Thema derzeit auf der Agenda. „Ich bin zuversichtlich, dass in der kommenden Legislaturperiode im Landtag von Baden-Württemberg ein Transparenzgesetz diskutiert wird, das der grundrechtlich garantierten Informationsfreiheit in Baden-Württemberg neuen Schwung verleiht“, so Brink. Auf diese Weise erstarke das Informationszugangsrecht jedes Bürgers, Anträge zur Offenlegung von Behördenwissen zu stellen, zu einer Verpflichtung öffentlicher Stellen, ihre Wissensschätze von sich aus im Internet jedermann ohne Zugangshürden zugänglich zu machen. „Aus einer Holschuld der Bürgerinnen und Bürger sollte eine Bringschuld der Verwaltung werden – so funktioniert Transparenz!“, sagte Brink abschließend.
Seine Behörde bietet seit dem 1. Juli mit seinem Bildungs- und Schulungszentrum BIDIB auch Fortbildungen im Bereich Informationsfreiheit für auskunftspflichtige Stellen auf der einen und Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite an. Brink erhofft sich hierdurch eine noch breitere Wahrnehmung dieses „digitalen Grundrechts“ der Informationsfreiheit durch die Bevölkerung und einen Zuwachs an Verständnis und das notwendige Rüstzeug für die Behörden.
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