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Themen des Newsletters 04/2020:
EXKLUSIV
BvD Herbstkonferenz-Dokumente: Präsentationen der Landesdatenschutzbehörde stehen zum download bereit!
VERANSTALTUNG
Künftig erhalten Sie im Newsletter immer aktuelle Informationen zu unseren Veranstaltungsangeboten des Bildungszentrums. Die nächste Veranstaltung findet am 25.11. statt – Thema: „Einführung in den Beschäftigtendatenschutz“. Diese Veranstaltung ist zwar bereits überbucht – auf vielfachen Wunsch werden wir im neuen Jahr dieses Thema erneut aufgreifen und zu einem Online-Vortrag einladen! Jetzt anmelden!
PRESSEMITTEILUNGEN
#DSGVOwirkt: Microsoft passt sich dem europäischen Datenschutzrecht an.
PODCAST
Datenfreiheit, Folge 5: #DSGVOwirkt – LfDI Brink über die Anpassung von Microsoft an den europäischen Datenschutz
BERATUNG
Rückblick: Informationsfreiheit in Freiburg – Schulung, Abendveranstaltung und Austausch vor Ort
Was ist zu beachten bei Videokonferenzsystemen? Neue Handreichung der Datenschutzkonferenz
KULTUR
IDEepolis2020: Daten schützen – Kinder schützen: noch bis Mittwoch, 25.11.2020 anmelden!
Jetzt online verfügbar: Präsentationen der BvD-Herbstkonferenz Datenschutz und Behördentag 2020
Viele interessante Themen diskutierten die Teilnehmenden der diesjährigen BvD Online-Herbstkonferenz im Oktober. Nun stellen wir die Präsentationen der Referent_innen beim Landesbeauftragten online.
Bei der BvD-Herbstkonferenz Datenschutz handelt sich um eine gemeinsame Veranstaltung des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, des Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Michael Will, und des bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri. Rechtliche, wie auch praktische Fragen stehen im Zentrum der Vorträge und Workshops.
Sie können folgende Dokumente runterladen mehr
#DSGVOwirkt: Microsoft passt sich dem europäischen Datenschutzrecht an.
Der internationale Datentransfer aus Europa in die USA ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Schrems II vom Juli 2020 nur noch sehr eingeschränkt möglich. Jetzt ergänzt Microsoft seine Vertragsklausen und gibt europäischen Nutzern zusätzliche Garantien.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Stefan Brink: „Wenn ein datenverarbeitendes Unternehmen künftig auf dem europäischen Markt agieren will, muss es europäische Rechtsstandards erfüllen, insbesondere die DSGVO einhalten. Dazu gehört, dass die Unternehmen Betroffene informieren, wenn Sicherheitsbehörden Zugriff auf ihre Daten erlangen. Wir haben im September Unternehmen Empfehlungen zum internationalen Datentransfer gegeben, auch Microsoft. Es ist gut und notwendig, dass das Unternehmen sich nach dem europäischen Datenschutz richtet und seine Vertragsklauseln entsprechend ändert. Der Europäischen Gerichtshof hat eindeutig entschieden, dass Datenflüsse aus Europa in die USA ohne solche zusätzliche Maßnahmen nicht mehr zulässig sind.“ Zur Pressemitteilung
Podcast Datenfreiheit, Folge 5: LfDI Brink über die Anpassung von Microsoft an den europäischen Datenschutz
#DSGVOwirkt: Im aktuellen Podcast geht der Landesbeauftragte Stefan Brink näher auf die Anpassung von Microsoft an den europäischen Datenschutz ein. Brink hatte bereits kurz nach dem Schrems II Urteil in einer Orientierungshilfe für Unternehmen erläutert, wie sie bestmöglich die datenschutzkonforme Verarbeitung von personenbezogenen Daten sicherstellen. Seit vorvergangener Woche gibt es jetzt auch europäische Empfehlungen für Unternehmen. In seinen Verhandlungen mit Microsoft über einen möglichen Einsatz der Software MS Office 365 an Schulen in Baden-Württemberg hatte Brink unter anderem Vorgaben beim internationalen Datentransfer formuliert. Wesentliche Forderungen setzt Microsoft als eines der größten datenverarbeitenden Unternehmen nun um. Dies sei ein wichtiger Schritt von Microsoft, damit seien aber nicht alle Fragen geklärt, so Brink. Mehr dazu erfahren Sie hier
Rückblick: Informationsfreiheit in Freiburg – Schulung, Abendveranstaltung und Austausch vor Ort
Bei seinem ganztätigen Besuch in Freiburg hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink (LfDI) nicht nur mit VertreterInnen des Regierungspräsidium Freiburg und der Stadtverwaltung über das Bürgerrecht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen und die Pflichten der Verwaltung diskutiert, sondern auch in der live gestreamten Abendveranstaltung mit Oberbürgermeister Martin Horn für mehr Transparenz geworben.
Seit dem Jahr 2016 gilt das Landesinformationsfreiheitsgesetz. Seither ist klar: BürgerInnen sind keine BittstellerInnen mehr, sondern erhalten Zugang zu amtlichen Informationen – und zwar voraussetzungslos und ohne Begründungspflicht. Nur unter bestimmten Voraussetzungen können Verwaltungen BürgernInnen Informationen vorenthalten. Was „kann“ das Gesetz also? Der Landesbeauftragte formulierte es so: „Die Verwaltung kann sich hinter keinem Amtsgeheimnis mehr verstecken.“
Was ist zu beachten bei Videokonferenzsystemen? Neue Handreichung der Datenschutzkonferenz
25 Seiten, übersichtlich, verständlich und nützlich: Die neue Handreichung der Datenschutzkonferenz zum Thema Videokonferenzsysteme gibt es hier
IDEepolis2020: Daten schützen – Kinder schützen: noch bis Mittwoch, 25.11.2020 anmelden!
Am 02. Dezember 2020 laden das Institut für Digitale Ethik (IDE) der Hochschule der Medien und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg ein zur Online-Tagung „Daten schützen – Kinder schützen. Datenschutz und Überwachung in Familie und Alltag“. Im Rahmen der Tagung wird zum 17. Mal der Medienethik-Preis der Hochschule, der META 2020 verliehen, der herausragende journalistische Beiträge auszeichnet, die in besonderer Weise ethische Grundsätze berücksichtigen.
Neue Veranstaltungen des Bildungszentrums
Am 25. November 2020 findet im Bildungszentrum beim Landesbeauftragten die Online-Veranstaltung „Einführung in den Beschäftigtendatenschutz“ statt. Die Veranstaltung ist leider bereits überbucht, aber: Weil es sich hierbei um ein für Personalverantwortliche wichtiges Thema handelt, planen wir für das erste Halbjahr 2021 weitere Veranstaltungen zu diesem Thema.
Wenn Ihnen Fragen zum Datenschutz oder zur Informationsfreiheit auf den Nägeln brennen und Sie Interesse an diesen Themen haben, schreiben Sie uns bitte eine kurze E-Mail an bidib@lfdi.bwl.de. Wir werden sie bei der Planung für das nächste Jahr gerne berücksichtigen.
Künftig werden wir in unserem Newsletter immer auch auf aktuelle Veranstaltungsangebote des Bildungszentrums hinweisen. Eine Übersicht zu den geplanten Veranstaltungen finden Sie hier
Herausgeber: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Zweck der Zusendung des Newsletters ist die anlassbezogene Information über Schwerpunktthemen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Zudem wird über neue und aktualisierte Publikationen des LfDI BW informiert. Für eine Anmeldung zum Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a DS-GVO. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Die Einwilligung kann durch eine E-Mail an pressestelle@lfdi.bwl.de jederzeit widerrufen werden.
Beachten Sie bitte auch unserer Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DS-GVO.