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Mit Urteil vom 30. März 2023, Rs. C-34/21, hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) erstmalig zum deutschen Beschäftigtendatenschutz und der nationalen Umsetzung des Art. 88 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) geäußert. Das Urteil des EuGH hat zu erheblichen Unsicherheiten bei den Rechtsanwendern geführt. Mit seinen FAQ zum Urteil ordnet der LfDI es ein und gibt den Verantwortlichen Orientierung bei der Rechtsanwendung.

 

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