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Newsletter 04/2024
DATENSCHUTZ: Co-Vorsitz DSK-Arbeitskreis KI, Update Diskussionspapier Rechtsgrundlagen Datenschutz beim Einsatz von KI, FAQs Deceptive Design Patterns und Kommunalem Datenschutz
INFORMATIONSFREIHEIT: Save the Date IFG Days, Preisverleihung Kommunale Champions
INFOTHEK: Vorträge KI-Woche 2024, Podcast Datenfreiheit: Entbürokratisierung, KI in der Verwaltung / KI-Kompetenz, IT-Infrastruktur / Datenfreiheit-extra
BILDUNGSZENTRUM: Schulungen zum Sozialdatenschutz, für Start-ups, für Vereine und Vertiefung zur Informationsfreiheit
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Weihnachtsgruß LfDI Prof. Dr. Tobias Keber
Liebe Weggefährt_innen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit,
das Jahr 2024 war geprägt von der Diskussion über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und ihrer Regulierung. Die Europäische Union hat eine KI-Verordnung auf den Weg gebracht, die nun sukzessive ihre Anwendung findet. Wir haben uns mit dem Update unseres Diskussionspapiers zu Rechtsgrundlagen für den Datenschutz beim Einsatz von KI, unserer KI-Woche, zahlreichen Schulungen und Beratungen intensiv an der Diskussion über Datenschutz und Künstliche Intelligenz beteiligt und Bürger_innen sowie verantwortlichen Stellen unterstützt. Auch bei der Informationsfreiheit bleiben wir unermüdlich: Neben den IFG-Days wurden in diesem Jahr nicht nur die kommunalen Champions des Datenschutzes, sondern auch der Informationsfreiheit gekürt.
2025 setzen wir einen neuen Themenschwerpunkt und befassen uns intensiv mit dem Recht auf Löschung und dem „Recht auf Vergessenwerden“ – unsere „digitale Kehrwoche“.
Bei allen Herausforderungen bleibt eines sicher: Wir setzen uns auch im kommenden Jahr für die Grundrechte Datenschutz und Informationsfreiheit ein.
Ich danke Ihnen sehr herzlich für die Unterstützung unserer Arbeit. Ihnen und Ihren Lieben wünsche ich frohe und gesegnete Weihnachten, erholsame Festtage und alles Gute für das neue Jahr!
Ihr
Tobias Keber
DATENSCHUTZ
Europäische Datenschutzaufsicht gibt Orientierungspunkte für Künstliche Intelligenz
Der Weg für eine mit dem Datenschutzrecht vereinbare KI in Europa ist offen. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat heute eine Stellungnahme veröffentlicht, die wesentliche Grundfragen der Anwendung des Datenschutzrechts auf Künstliche Intelligenz behandelt. Anlass für die Befassung mit dem Thema war ein Stellungnahmeersuchen der irischen Datenschutzbehörde an den EDSA. Die Stellungnahme trifft keine Aussagen zur Zulässigkeit konkreter KI-Modelle, die bereits auf dem Markt sind, sondern errichtet Leitplanken für eine datenschutzrechtliche Prüfung von KI-Systemen im Einzelfall und für deren Gestaltung. Die Stellungnahme bringt damit die datenschutzrechtliche Diskussion um KI in der EU/EWR deutlich voran. Die Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg begrüßen die Stellungnahme des EDSA grundsätzlich als wichtigen Schritt in Richtung Rechtssicherheit sowohl für Entwickler und Anwender von KI-Systemen als auch für Personen, deren Daten in diesem Zusammenhang verarbeitet werden. Sie betrachten die Stellungnahme außerdem als hilfreichen Orientierungspunkt für die Ausübung der aufsichtsrechtlichen Befugnisse der Datenschutzbehörden in Deutschland. Mehr
LfDI übernimmt Co-Vorsitz vom DSK-Arbeitskreis KI
Bei der Entwicklung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) werden gegebenenfalls eine Vielzahl von personenbezogenen Daten verarbeitet. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) unterstützt verantwortliche Stellen dabei, datenschutzrechtliche Fragen in diesem Kontext frühzeitig zu adressieren. Hierfür hat die DSK auf ihrer 108. Konferenz am 14. November 2024 in Wiesbaden mit einstimmigem Beschluss einen eigenen Arbeitskreis Künstliche Intelligenz eingerichtet. Den Vorsitz übernehmen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Prof. Dr. Tobias Keber. Der Arbeitskreis KI vereinigt technische und rechtliche Expertise aller in der DSK verbundenen Aufsichtsbehörden. Er soll die Entwicklungen und Wirkungen sowohl der KI-Technologien als auch der KI-Regulierung beobachten, konstruktiv-kritische Beiträge zu aktuellen Diskussionen um KI leisten, Handreichungen und Orientierungshilfen herausgeben und dazu beitragen, dass sich die Aufsichtstätigkeit innovationsfreundlich und risikospezifisch fortentwickeln kann. Mehr
Version 2.0: Diskussionspapier Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat ein Update seines Diskussionspapiers „Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ veröffentlicht. LfDI Prof. Dr. Tobias Keber unterstützt verantwortliche Stellen bei der nachhaltigen digitalen Entwicklung, bei der Datenschutz und Künstliche Intelligenz von Anfang an gemeinsam gedacht werden müssen. Dafür hat er im November 2023 das Diskussionspapier „Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ vorgelegt. Am 17. Oktober 2024 hat dieses ein Update erhalten. Die neue Version ersetzt das Papier vom 7. November und bietet zusätzliche Informationen, unter anderem zu Rechtsgrundlagen für die Schule.
FAQ Deceptive Design Patterns
Der Landesbeauftragte hat neue FAQ zu Deceptive Design Patterns herausgegeben. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat im Jahr 2023 Leitlinien zum Umgang mit Deceptive Design Patterns erlassen. Ziel dieser Leitlinien ist es, Empfehlungen und Anleitungen für das Design von Benutzeroberflächen auf Social-Media-Plattformen bereitzustellen. Sie richten sich insbesondere an Anbieter_innen sozialer Medien als Verantwortliche für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Sie können aber auch dazu dienen, dass sich Bürger_innen informieren und sensibilisiert werden im Umgang mit ihren höchstpersönlichen Daten. Zu den FAQ des LfDI
FAQ Kommunaler Datenschutz
Der Landesbeauftragte ist immer wieder mit datenschutzrechtlichen Fragen kommunaler Stellen befasst, etwa durch Beratungsanfragen und in Arbeitskreisen. Darüber hinaus veranstaltet er jährlich das „Forum Kommunaler Datenschutz“, bei dem der LfDI kommunalen Stellen gezielt anbietet, Fragen einzureichen und diese zu diskutieren. Aus diesen Fragen und anderen Beratungskonstellationen hat der LfDI nun einige, teilweise in gekürzter Form, veröffentlicht. Die Fragen- und Antwortsammlung soll laufend erweitert werden und dient dazu, kommunale Stellen bei der Beantwortung gegebenenfalls wiederkehrender Konstellationen zu unterstützen, auch wenn sie die Prüfung eines Einzelfalls selbstverständlich nicht ersetzen kann. Darüber hinaus soll die Sammlung interessierten Bürger_innen einen Einblick in die Vielfalt kommunaler datenschutzrechtlicher Fragen ermöglichen. Hier geht’s zu den FAQ
LfDI bei der LpB: Künstliche Intelligenz in der Demokratie – Algorithmen an der Macht?
Unter dem Titel „Künstliche Intelligenz in der Demokratie – Algorithmen an der Macht?“ organisiert die LpB BW am 21. Mai 2025 eine „Vernetzungskonferenz zu Chancen, Risiken und Perspektiven“. Eine spannende Veranstaltung der Landeszentrale für politischen Bildung Baden-Württemberg (LpB BW), bei der der LfDI Prof. Tobias Keber mit dabei ist: Er diskutiert auf der Veranstaltung über zentrale datenschutzrechtliche Aspekte beim Einsatz von KI und ihre Wirkung auf die Nutzenden. Merken Sie sich den Termin vor! Hier gibt’s weitere Informationen.
INFORMATIONSFREIHEIT
Save the Date: IFG Days
Freunde der Informationsfreiheit sollten sich unbedingt diesen Termin vormerken: Am 02. und 03. Juni 2025 veranstaltet der Landesbeauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg die 6. IFG Days. Dieses Mal findet die Veranstaltung in Kooperation mit dem Landesdenkmalamt des RP Stuttgart in Esslingen am Neckar statt. Weitere Infos folgen, schauen Sie regelmäßig auf der Website des LfDI vorbei.
Preisverleihung Kommunale Champions: Vorbildliche Projekte zum Nachmachen
Beim Wettbewerb „Kommunale Champions 2024“ des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg wurden nun auch Preise für die Informationsfreiheit verliehen. Eine Fachjury aus Vertreter_innen des Gemeindetags, Städtetags, Landkreistags und des Landesbeauftragten vergab den Preis im Bereich Informationsfreiheit an die Stadt Offenburg für ihr ganzheitliches Konzept und Arbeitshilfen für Beschäftigte, um amtliche Informationen der Bürgerschaft zur Verfügung zu stellen. Den Sonderpreis Informationsfreiheit erhielt die Stadt Freiburg für ihr Konzept „Daten-Exzellenz-Strategie“, bei der im Zuge der Umsetzung sämtliche Abläufe rund um städtische Daten koordiniert werden und dabei Daten jederzeit in der richtigen Qualität an der richtigen Stelle zur richtigen Zeit sicher und rechtskonform genutzt werden sollen. Mehr zu den prämierten Projekten. Die Preisverleihung fand im Rahmen eines Fachtags am 5. November 2024 beim Landesbeauftragten statt. Auf dem Podium sprachen Norbert Brugger, der Dezernent des Städtetags BW, Dr. Falk Ebinger, der Leiter der Geschäftsstelle der Entlastungsallianz des Staatsministeriums Baden-Württemberg und LfDI Prof. Dr. Tobias Keber moderiert von seiner persönlichen Referentin Dr. Clarissa Henning.
INFOTHEK
Videos KI-Woche 2024
Einmal im Jahr organisiert der Landesbeauftragte eine KI-Woche. In diesem Jahr trafen sich Fachleute aus unterschiedlichen Fachdisziplinen vom 30. September bis zum 02. Oktober unter dem Motto „Wer trainiert die Zukunft?“ Sie diskutierten über „Human as a Service“, Beschäftigtendatenschutz, Gesundheitsdatennutzung, Social Media und Jugendliche, Verbraucherschutz und AI Literacy. Zu Gast waren u.a.: Eva Wolfangel, Ephraim Wegner, Thomas Wenk, Nina Diercks, Philipp Kellmeyer, Dorothe Dörholt, Stefan Brink, Marius Drabiniok, Zina Al-Washash, Steffen Haschler, Vanessa Hanschke, Petra Grimm. Die Vorträge gibt’s nun zum Nachschauen hier.
Podcast Datenfreiheit: Entbürokratisierung, KI in der Verwaltung, digitale Souveränität
In der Folge #42 nehmen LfDI Prof. Dr. Tobias Keber und Dr. Clarissa Henning das Thema des Fachtags zu Entbürokratisierung und Datenschutz auf, der beim LfDI am 05.11.24 stattfand. Weitere Themen: KI in der Verwaltung in Baden-Württemberg, digitale Souveränität, die Entscheidung des Monats und ein Lektüretipp.
Podcast Datenfreiheit: Datenfreiheit: KI in BW, KI-Kompetenz, IT-Infrastruktur
In der Folge #41 sprechen LfDI Prof. Dr. Tobias Keber und Björn Beck vom Innovationslabor der Landesregierung über die Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Baden-Württemberg. Sie schauen auf aktuelle KI-Projekte und geben einen Ausblick auf das, was noch kommt. Es geht um eine möglichst souveräne IT-Infrastruktur, um KI-Einsatz in der öffentlichen Verwaltung und um die Umsetzung der Forderung nach KI-Kompetenz der Anwender_innen, die nach Art. 4 der KI-Verordnung bereits ab Februar 2025 gewährleistet sein soll.
Podcast Datenfreiheit extra: Datenzirkus zu Gast beim LfDI
In der extra-Folge ist Rudi Kramer zu Gast. Er ist Lehrbeauftragter an der Hochschule Ansbach und Erfinder von „Menschen, Daten, Sensationen – Rudis Bericht aus dem Datenzirkus“. Dieser Bericht erscheint als Blog beim Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands – kurz BvD – regelmäßig und liefert eine umfangreiche Linksammlung zu bemerkenswerten Datenschutz-Themen: Man kommt an Infos von und über Aufsichtsbehörden, man landet bei Wissenswertem von der Rechtsprechung und der Gesetzgebung, findet interessante Beiträge zu Künstlicher Intelligenz und sowie Veröffentlichungen und Veranstaltungshinweise. Von Zeit zu Zeit wird Rudi Kramer beim LfDI-Podcast vorbeischauen und mit Tobias Keber über einzelne Themen aus diesem Datenzirkus-Bericht sprechen. Beide suchen besonders bemerkenswerte Themen aus und erklären, warum diese wichtig sind, um Datenschutz und Künstliche Intelligenz besser zu verstehen. Zur extra-Folge.
BILDUNGSZENTRUM
Neues aus dem Bildungszentrum
Das Jahr neigt sich dem Ende zu, im neuen Jahr können Sie wieder zahlreiche Schulungen im Bildungszentrum BIDIB besuchen. Am 30. Januar 2025 geht es um Datenschutz bei Start-ups, Anfang Februar (06. Februar 2025) folgt eine Schulung zu Datenschutz im Verein. Mitte Februar, am 19. Februar 2025, folgt eine IFG-Vertiefungsschulung, wo Sie praktisches Wissen zum Landesinformationsfreiheitsgesetz erhalten. Am 20. Februar 2025 dreht sich alles um Sozialdatenschutz. Im März, am 13. März 2025, können Beschäftigte in Behörden eine Schulung zu Datenschutz bei öffentliche Stellen besuchen. Schauen Sie ins Programm, hier finden Sie die Übersicht.
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Herausgeber: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Zweck der Zusendung des Newsletters ist die anlassbezogene Information über Schwerpunktthemen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Zudem wird über neue und aktualisierte Publikationen des LfDI BW informiert. Für eine Anmeldung zum Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a DS-GVO. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Die Einwilligung kann durch eine E-Mail an pressestelle@lfdi.bwl.de jederzeit widerrufen werden.
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Archivversion Newsletter aktualisiert am 19.12.2024,