Dienstag, 18.1., 16-18 Uhr: Veranstaltung „Möglichkeiten des Landesinformationsfreiheitsgesetzes“ mit LfDI Brink

Das Amtsgeheimnis gibt es nicht mehr. Wenn Bürger_innen von öffentlichen Stellen Informationen haben möchten, müssen diese entsprechend liefern, oder erklären, warum das ausnahmsweise nicht geht. Was öffentliche Stellen auf Anfrage herausgeben müssen und nach welchen Kriterien dies erfolgen muss, steht im Landesinformationsfreiheitsgesetz – kurz LIFG.

Am Dienstag 18. Januar, von 16-18 Uhr, gibt der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Stefan Brink Einblicke in das LIFG und zeigt auf, wie Bürger_innen einfach und direkt zu den Informationen kommen, die sie haben möchten. Nach einem Kurztrip durch das LIFG können die Teilnehmenden anschließend im direkten Austausch mit dem Landesbeauftragten diskutieren und Fragen vertiefen. Alle interessierten Bürger_innen sind zu der online-Veranstaltung herzlich eingeladen.

Termin:

„Möglichkeiten des Landesinformationsfreiheitsgesetzes“ – Vortrag und Diskussion mit LfDI Dr. Stefan Brink
Zeit: Dienstag, 18. Januar 2022, 16-18 Uhr
Ort: Online
Anmeldung bis Montag, 17.1.2022:

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/offene-veranstaltung-2022-001/

Weitere Information:

Der aktualisierte Praxisratgeber zum LIFG steht auf der Homepage des Landesbeauftragten zum Download bereit:
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/update-praxisratgeber-lifg/

 

Für Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer
0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de

Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.