Datenschutzkonferenz legt Orientierungshilfe zu „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ vor und empfiehlt, die künftige nationale Zuständigkeit für die KI-Verordnung den Aufsichtsbehörden der Länder und des Bundes zu übertragen.

Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“

Die europäische KI-Verordnung ist am Horizont erkennbar. In Baden-Württemberg befassen sich bereits heute zahlreiche Unternehmen und Behörden mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI).In Daben-Württemberg berät der Landesbeauftragte Verantwortliche beim Einsatz von KI-Anwendungen. Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes haben nun die gemeinsame Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ vorgelegt.

Die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ geht auf Fragen ein, die datenschutzrechtlich Verantwortliche bei der Konzeption des Einsatzes, der Auswahl, der Implementierung und der Nutzung von KI-Anwendungen beachten müssen. Die Orientierungshilfe liefert u.a. Wissen zu Fragen der Zweckbestimmung, den Transparenzpflichten, der Betroffenenrechte und der Richtigkeit von Ergebnissen. Anschaulich und anhand von Beispielen liefert die Orientierungshilfe Kriterien und Leitlinien entlang der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung.

Das LfDI-Diskussionspapier „Rechtsgrundlagen im Datenschutz beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz“ sowie die DSK-Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ der Datenschutzkonferenz sind auf der Website des Landesbeauftragten abrufbar.

Beschluss „Nationale Zuständigkeiten für die Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI‐VO)“

Im März 2024 wurde die europäische KI-Verordnung vom Europäischen Parlament angenommen. Nach dem Inkrafttreten muss innerhalb von 12 Monaten gesetzgeberisch in Deutschland eine behördliche Aufsichtsstruktur eingerichtet werden. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) empfiehlt, die Aufsicht über die Einhaltung der kommenden KI-Verordnung den Datenschutzaufsichtsbehörden zu übertragen, unter anderem, da sie ohnehin mit KI-Anwendungen befasst sind, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Von dem Regelungsvorschlag ausgenommen sind einzelne Sektoren wie etwa der Finanzsektor oder die kritische Infrastruktur.

Die Pressemitteilung der DSK steht auf der Homepage der DSK
Das Positionspapier der DSK steht auf der Homepage des Landesbeauftragten zum Download bereit.

In seinem Podcast „Datenfreiheit“, Folge 39, bespricht der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ sowie den Beschlss „Nationale Zuständigkeiten für die Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI‐VO)“

0:45 DSK Orientierungshilfe „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“
8:25 DSK Beschluss „Nationale Zuständigkeiten für die Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (KI‐VO)

 


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