Seit acht Monaten ist die europäische Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar geltendes Recht. Mit ihr sind das neue Bundesdatenschutzgesetz, zahlreiche Landesdatenschutzgesetze und weitere Fachgesetze in Kraft getreten.
Anlässlich des 13. Europäischen Datenschutztages ziehen wir mit Gästen aus Politik und Praxis Bilanz und fragen: Ist die Verordnung den Erwartungen gerecht geworden?
Der Anspruch der Verordnung ist hoch: stärkere Datenschutzrechte der Bürgerinnen und Bürger. Zugleich soll der freie Verkehr personenbezogener Daten deshalb weder eingeschränkt noch verboten werden. Kann die Verordnung in diesem Spannungsverhältnis bestehen?
Erfahrungsberichte aus der Praxis sollen aufzeigen, welche Bereiche des neuen Datenschutzrechts besonders herausfordernd waren und welche Lösungsansätze sich dabei bewährt haben. Zugleich fragen wir mit Blick in die Zukunft: Welche Chancen und Risiken ergeben sich aufgrund des neuen europäischen Datenschutzrechts?
Referentinnen und Referenten:
- Dorothee Bär, Staatsministerin im Bundeskanzleramt, Beauftragte der Bundesregierung für Digitalisierung
- Gerd Billen, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Dr. Ulf Buermeyer, LL.M., Wissenschaftlicher Mitarbeiter des VerfGH Berlin und Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF)
- Dr. Markus Peifer, Referatsleiter, Abteilung Organisation und Recht, Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V. (ZDH)
- Martin Selmayr, Generalsekretär der Europäischen Kommission
- Dr. Claus D. Ulmer, Global Data Privacy Officer Deutsche Telekom AG
Zeit: Montag, 28. Januar 2019, 12.30 – 17.00 Uhr
Ort: Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund, Hiroshimastraße 12 – 16, 10785 Berlin
Die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldungen sind bis zum 9. Januar 2019 möglich und zu richten an: Referat-L1@ldi.nrw.de oder Fax +49 211 38 424 10.