Der europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte mit seinen heutigen Entscheidungen, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung (VDS) nicht mit dem europäischen Recht vereinbar ist. Entgegenstehende nationale Gesetze zur Überwachung der Telekommunikation und des Internetverhaltens der Bevölkerung sind daher unwirksam. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink begrüßt: „Das Urteil stärkt die Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger und schützt sie vor unverhältnismäßigen Eingriffen in ihre persönlichen Freiheiten, die gerade von Sicherheitspolitikern immer wieder gefordert werden.“
Allerdings relativiere der EuGH seine bislang völlig klare Absage an jede Vorratsdatenspeicherung, wenn er Spielräume für solche Überwachungen im Falle der „konkreten und ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit“ sieht. Dazu LfDI Stefan Brink: „Es ist bedauerlich, dass der EuGH von seiner glasklaren Ansage ‚Keine VDS‘ abrückt und damit eine nationale Debatte um eine ‚situative VDS‘ neu entfacht. Diese Debatte können wir gerade in Zeiten von Corona, wo Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ohnehin schon unter Druck geraten, so gut brauchen wie Keuchhusten.“
Jede anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist schädlich, so LfDI Brink weiter: Nach wissenschaftlicher Analyse nutzt sie den Sicherheitsbehörden nicht wirklich – stattdessen würden Millionen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger durchleuchtet und beim Internetsurfen ausspioniert. „Strafverfolgung sollte sich gegen Verdächtige richten – nicht gegen jedermann. Die 450 Millionen Europäer wollen moderne Kommunikationsmittel wie das Internet überwachungsfrei nutzen – und sollen das auch in Zukunft unbeschwert tun können!“, so Brink abschließend.
Das Europäische Gericht hatte sich mit Verfahren aus Frankreich, Großbritannien und Belgien befasst und die dortige Vorratsdatenspeicherung zurechtgestutzt.
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