Der Bundestag beschließt in der Nacht von Donnerstag auf Freitag bedeutende Änderungen im Bereich des Steuerdaten- und Sozialdatenschutzes. Dabei erhielten die zuständigen Landesbeauftragten zu keiner Zeit des kurzfristigen Gesetzgebungsverfahrens Gelegenheit, sich zu diesem Änderungsvorschlag qualifiziert zu äußern.
Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung der Vorsitzenden der Konferenz der Datenschutzbeauftragten.