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Newsletter 02/2023

Themenübersicht

NEUER LFDI: Landtag wählt Tobias Keber zum Landesbeauftragten

DATENSCHUTZ: LfDI beim Digitalgipfel 2023, Ethik der Digitalisierung im Gesundheitswesen, Veranstaltung zu KI und Datenschutz

INFORMATIONSFREIHEIT: IFG-Days am 28./29.6 in Mannheim, E-Learning-Kurs

BILDUNGSZENTRUM: Datenschutz im Verein, Datenpannen-Management



NEUER LFDI


Tobias Keber ab 1. Juli Landesbeauftragter

Der Landtag von Baden-Württemberg hat Prof. Tobias Keber am 24. Mai 2023 mit sehr großer Mehrheit zum neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg gewählt. Keber wird Ende Juni von der Landtagspräsidentin ernannt, zum 1. Juli tritt er sein neues Amt an.

Der Leitende Beamte beim Landesbeauftragten, Dr. Jan Wacke, hat seit dem Ende der Amtszeit von Dr. Stefan Brink zum Ende des Jahres 2022 die Dienststelle in Vertretung geleitet und heißt Tobias Keber herzlich willkommen: „Wir freuen uns, dass die Landesregierung einen Vorschlag für die Besetzung des Landesbeauftragten formuliert und der Landtag Professor Tobias Keber mit sehr breiter Mehrheit zum neuen Landesbeauftragten gewählt hat. Dies bedeutet eine Stärkung unserer Behörde und unserer Arbeit für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Wir freuen uns auf Tobias Keber und werden ihn nach Kräften unterstützen, um ihm einen guten Einstieg ins Amt zu ermöglichen.“

Prof. Dr. iur. Tobias Keber ist Professor für Medienrecht und Medienpolitik in der digitalen Gesellschaft, Hochschule der Medien (HdM) Stuttgart. Keber ist Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) sowie im Leitungsgremium des Instituts für Digitale Ethik (IDE) an der Hochschule der Medien Stuttgart. Keber war vor seiner akademischen Laufbahn als praktizierender Rechtsanwalt tätig und ist Autor zahlreicher Fachpublikationen zum nationalen und internationalen Medien-, IT- und Datenschutzrecht.



DATENSCHUTZ


Digitalgipfel 2023

Am Donnerstag, 22. Juni, von 9 bis 19 Uhr veranstaltet das Wirtschaftsministerium den Digitalgipfel 2023 – Wirtschaft 4.0 BW in der Porsche Arena Stuttgart. Der Landesbeauftragte ist mit einem eigenen Stand dabei. Am Stand können Interessierte mit dem Leiter der Abteilung Privatwirtschaft David Schweizer und dem KI Beauftragten des LfDI für StartUps Daniel Maslewski ins Gespräch kommen. Wer möchte, kann gleich vor Ort auch einen Beratungstermin ausmachen – die LfDI Fachleute unterstützen verantwortliche Stellen bei datenschutzrechtlichen Fragen!

Um 15:40 Uhr halten David Schweizer und Daniel Maslewski einen Vortrag zum Thema: „Datenschutz in der Digitalisierung – Balance zwischen Innovation und Privatsphäre“. In zehn Minuten zeigen sie, wieso Digitalisierung und Datenschutz nur zusammen funktionieren. Wenn Sie am 22.6. beim Digitalgipfel sind – schauen Sie bei uns vorbei!

Fachtagung Ethik der Digitalisierung im Gesundheitswesen

Künstliche Intelligenz und Gesundheit – in kaum einem anderen Lebensbereich wie dem der Gesundheitsversorgung ist so augenscheinlich, dass die technische Entwicklung herausragende positive Entwicklungen fördert. In kaum einem anderen Lebensbereich werden aber auch so viele sensible Daten von Menschen verarbeitet und trifft die Technik auf vulnerable Personen.

Unter dem Titel „Pflegeroboter, E-Rezept, Medizindaten… – Ethik der Digitalisierung im Gesundheitswesen“ lädt das Institut für Digitale Ethik (IDE) an der Hochschule der Medien am Mittwoch, 21. Juni, ab 10 Uhr zum Austausch und zur Diskussion ein. Um 15:15 Uhr hält der Leitende Beamte der Dienststelle des Landesbeauftragten, Dr. Jan Wacke, einen Vortrag zum Thema „Die Nutzung von Gesundheitsdaten – Datenschutz zwischen Gemeinwohl und Selbstbestimmung“. Weitere Informationen

FAQ für Schwerbehindertenvertretungen

Ende des vergangenen Jahres wurden in allen Betrieben und Dienststellen des Landes die Schwerbehindertenvertretungen (SBV) gewählt. Um den Interessen schwerbehinderter und diesen gleichgestellter Personen in Beschäftigungsverhältnissen Geltung zu verschaffen, vertritt die SBV die Interessen dieser Personen im Betrieb oder den Dienststellen, fördert ihre Eingliederung und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Durch die Arbeit der SBV wird ein wesentlicher Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt geleistet. Der Datenschutz ist elementarer Bestandteil der Arbeit in der Schwerbehindertenvertretung: Mitarbeitende müssen zum einen darauf vertrauen können, dass ihre personenbezogenen Daten bei der SBV gut aufgehoben sind, zum anderen ist die SBV auch gesetzlich verpflichtet, sich bei ihrer Arbeit datenschutzkonform zu verhalten. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unterstützt die Schwerbehindertenvertretungen bei ihrer Arbeit mit einer übersichtlich gestalteten FAQ, welche Antworten auf häufig gestellte und zentrale Fragen zur Einhaltung des Datenschutzes bieten. Zu den FAQ

Die Zukunft des Datenschutzes – Ist die DS-GVO bereit für KI?

Auf europäischer Ebene wird derzeit über die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) diskutiert. Kürzlich feierte die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ihren fünften Geburtstag. Wie stehen Datenschutz und Künstliche Intelligenz zueinander, wie werden die angestrebte KI-Verordnung und die DS-GVO zueinanderstehen? Darum geht es am Donnerstag, 13.7., um 18:30 Uhr, in der Podiumsdiskussion „Die Zukunft des Datenschutzes – Ist die DS-GVO bereit für KI?“. Prof. Tobias Keber, ab 1. Juli LfDI, diskutiert mit diesen Gästen: Axel Voss (Mitglied des europäischen Parlaments), Tobias Haar (Chefsyndikusanwalt Aleph Alpha GmbH, Heidelberg), Prof. Rolf Schwartmann (Medien- und Datenschutzrechtler; Vorsitzender GDD) und Kai Zenner (Berater Digitalpolitik MdEP Voss, zuständig für die Ausgestaltung der KI-Verordnung der EU). Die Veranstaltung können Sie vor Ort in Stuttgart im Bildungszentrum des Landesbeauftragten oder online besuchen. Weitere Infos.

 


INFORMATIONSFREIHEIT


Anmelden! Die 4. IFG-Days am 28./29.6. in Mannheim

„Offen, bürgernah, digital – das kann Informationsfreiheit“: Unter diesem Motto laden der LfDI BW und die Stadt Mannheim alle Interessierten am 28. und 29. Juni herzlich ins Stadthaus zu den 4. IFG-Days ein. Die Veranstaltungsreihe richtet sich sowohl an Expert_innen im Bereich Informationsfreiheit als auch an alle Interessierten, die mehr über den Zugang zu amtlichen Informationen wissen möchten.

Am Mittwoch, den 28. Juni, begrüßt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz die Besucher_innen im Stadthaus Mannheim (13:20 Uhr). Nach einer Einführung des Leitenden Beamten beim Landesbeauftragten, Dr. Jan Wacke, (13:30 Uhr) berichtet Oliver Rack von der Open Government Partnership über Formen des Informationsaustauschs über Landes- und Bundesgrenzen hinweg (13:45 Uhr). Anschließend präsentiert Emilio De Capitani, langjähriger Mitarbeiter des EU-Parlaments, von seinen Anstrengungen und Gerichtsverfahren für mehr Transparenz bei Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene. Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung und als ehemaliger Vorsitzender des Ausschusses für Bürgerrecht (LIBE Committee) gilt er als ausgewiesener Experte für Fragen der demokratischen Rechtsetzung und hat bereits zwei Klagen gegen das EU-Parlament vor dem Europäischen Gerichtshof gewonnen (16:30 Uhr). Der Sozialwissenschaftler Thomas Staehelin geht um 18 Uhr der Frage nach, wie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz Inklusion und Informationsfreiheit stärken, aber auch schwächen kann. Um 19 Uhr spricht Prof. Tobias Keber, Inhaber des Lehrstuhls für Medienrecht und Medienpolitik in der digitalen Gesellschaft (Hochschule der Medien Stuttgart, HdM) und ab 1. Juli Landesbeauftragter, in seinem Impulsvortrag über „Informationsgerechtigkeit und Transparenz“. Zum Abschluss des ersten Abends (19:15 Uhr) folgen die Improvisationskünstler des Theater L.U.S.T. mit einer spielenden Zusammenfassung des Tages, anschließend gibt es ein get together.

Am Donnerstag, 29. Juni beginnt die Konferenz um 9 Uhr mit einer kurzen Einführung zum Tagesprogramm, danach spricht Stefan Kaufmann von Wikimedia Deutschland über die Bedeutung von Informationsfreiheit im Kontext von öffentlichem Wissensmanagement (9:15 Uhr). Anschließend zeigt Robert Thomann, Geschäftsführer der sMArt City Mannheim GmbH auf, welche Daten in Mannheim schon jetzt erhoben und im Sinne des Open-Data-Gedankens für die Bürger_innen zugänglich gemacht werden. Außerdem stellt er die von Smart City Mannheim entwickelte Datenplattform vor, mit der Daten transparent und sicher zur Steuerung von städtischen Prozessen eingesetzt werden können (10:45 Uhr).

Zum Abschluss der 4. IFG-Days erhalten alle Interessierten einen spannenden Einblick in die praktische Arbeit der Informationsfreiheitsbeauftragten. Die Berliner Beauftragte Meike Kamp, die stellvertretende Leiterin der Abteilung Informationsfreiheit beim Landesbeauftragten Baden-Württemberg Michela Iuliano, die Referentin Franziska Göhring des Thüringer Landesbeauftragten und der Referent Thomas Ahrens vom Landesbeauftragten Mecklenburg-Vorpommern berichten, wie es um den Zugang zu amtlichen Informationen in ihren Bundesländern steht und welche Entwicklungen und Trends gerade festzustellen sind. Programm und Anmeldung

E-Learning Kurs „Wer sieht mich?“

Beim Einkaufen oder auf dem Weg zum Wahllokal kann man noch halbwegs überblicken, wer einen sieht. Aber wissen wir auch, wer „zuschaut“, wenn wir uns im digitalen Raum bewegen? Auf der anderen Seite sind im digitalen Raum viele Daten und Informationen frei verfügbar, die nutzbar sind und unser Wissen vermehren können. Vor allem öffentliche Stellen veröffentlichen viele Informationen, etwa über ihre Kommunen und Gemeinden. Wie können wir diese Informationen nutzen? Um über den Umgang mit personenbezogenen Daten und den Zugang zu amtlichen Informationen zu sprechen, kooperiert der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit den Landeszentralen für politische Bildung Baden-Württemberg und Sachsen für eine E-Learning Veranstaltungsreihe. Weitere Informationen


BILDUNGSZENTRUM


4.7., 17:30 Uhr: Datenschutz im Verein

Vereine verarbeiten regelmäßig personenbezogene Daten, sowohl von ihren Mitgliedern als auch von anderen Personen. Was ist dabei aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten? Wenn Sie sich diese Frage stellen und an einer Einführung in das Datenschutzrecht im Vereinswesen interessiert sind, könnte diese Veranstaltung das Richtige für Sie sein. Ziel der Schulung ist es, allen Interessierten Grundlagen des Datenschutzrechts näher zu bringen, ein allgemeines Verständnis für datenschutzrechtliche Fragestellungen und Probleme zu vermitteln und praxisbezogene Tipps und Hilfestellungen zu geben. Anmeldung

5.7., 16 Uhr: Datenpannen-Management – Grundlagen und Praxishinweise

Wann liegt eine sogenannte Datenpanne vor? Was ist im Ernstfall zu tun? In welchen Fällen müssen die Betroffenen davon erfahren? Oder kurz: Wie geht regelgerechtes Datenpannen-Management? In der Veranstaltung „Datenpannen-Management – Grundlagen und Praxishinweise“ stehen die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung im Mittelpunkt. Besonderer Schwerpunkt liegt auf Datenpannen in Wirtschaft und Gesundheitswesen, deren jeweilige Besonderheiten anhand von anschaulichen Beispielen aufgezeigt werden sollen. Anmeldung



Herausgeber: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Zweck der Zusendung des Newsletters ist die anlassbezogene Information über Schwerpunktthemen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Zudem wird über neue und aktualisierte Publikationen des LfDI BW informiert. Für eine Anmeldung zum Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a DS-GVO. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Die Einwilligung kann durch eine E-Mail an pressestelle@lfdi.bwl.de jederzeit widerrufen werden.

Beachten Sie bitte auch unsere Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DS-GVO.