Das Mammographie-Screening ist ein bundesweit angebotenes qualitätsgesichertes Programm zur Früherkennung von Brustkrebserkrankungen. Das auf der Basis von Europäischen Leitlinien konzipierte deutsche Mammographie-Screening-Programm wurde in allen Bundesländern eingeführt. Mit dem Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings vom 28. Juli 2005 (GBl. S. 584) hat der Landesgesetzgeber die Voraussetzungen für die Einführung der Brustkrebsvorsorge in Baden-Württemberg geschaffen.
Anders als bei den übrigen Früherkennungsuntersuchungen ist das Mammographie-Screening straff organisiert: Alle zwei Jahre werden die anspruchsberechtigten Frauen, d. h. alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren, zu einem bestimmten, ggf. änderbaren Termin, in eine sogenannte Screening-Einheit schriftlich unter Angabe von Untersuchungsort und -termin eingeladen. Für die Einladung werden Daten aus den amtlichen Melderegistern verwendet. Nach § 14 der Meldeverordnung vom 28. Januar 2008 (GBl. S. 61) ist die Meldebehörde berechtigt der Zentralen Stelle, zu diesem Zwecke alle drei Monate die für die Einladung erforderlichen Daten (Familiename, Vorname, frühere Namen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, gegenwärtige Anschrift – alleinige Wohnung oder Hauptwohnsitz) der Frauen zu übermitteln, die nach der Mammographie-Altersgruppenverordnung vom 23. Dezember 2005 (GBl. 2006 S. 13) einzuladen sind.
Das Screening-Programm steht sowohl Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, wie auch privat versicherten Frauen zur Verfügung. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig.
Eine ausführliche Darstellung der datenschutzrechtlichen Aspekte des Mammographie-Screenings finden Sie unter:
- 29. TB, 5. Teil, Abschnitt 1, Nr. 3
- Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings vom 28. Juli 2005, GBl. S. 584
- Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Meldegesetzes (Meldeverordnung – MVO) vom 28. Januar 2008, GBl. S. 61
- Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales über die Altersgruppe der einzuladenden Frauen im Rahmen des Mammographie-Screenings (Mammographie-Altersgruppen-VO) vom 23. Dezember 2005, GBl. 2006 S. 13