2020 – ein Jahr zum Vergessen!? Dieses Jahr war sicherlich kein Hit.

Und als Datenschützer fällt uns dazu sofort Art. 17 unserer heiß geliebten EU-Datenschutz-Grundverordnung ein – das Recht auf Vergessenwerden. 😉

Aber natürlich gab es auch manches, was zu erinnern sich lohnt, was jedenfalls nicht vergessen werden sollte: Alle Grundrechte haben unter der Pandemie gelitten, die Berufsfreiheit, die Reisefreiheit, die Versammlungsfreiheit (nein, nicht die Meinungsfreiheit!) und auch unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, vulgo Datenschutz.

Aber vergessen wir dabei nicht: Alle Grundrechtseinschränkungen verfolgten ein hohes Schutzziel unserer Verfassung, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Und wir Datenschützer wurden jedenfalls in Deutschland sehr intensiv in die Entscheidungen einbezogen: Wir konnten frühzeitig geplante Maßnahmen begutachten und wurden mit unserer kritischen Stimme vielfach gehört und beachtet. Von den Regierungen, in den Medien – und natürlich von den Bürgerinnen und Bürgern, für deren Freiheitsrechte wir eintreten.

Es gab also auch im so trüben Jahr 2020 manche Lichtblicke, und deshalb – und um mit genügend Mut und guter Laune ins neue Jahr zu starten – hier unser ironischer wie auch selbstkritischer Jahresabschluss, der uns hoffentlich alle schmunzeln lässt (der „ordentliche“ Jahresrückblick kommt ja noch in Gestalt unseres Tätigkeitsberichts 2020).

In diesem Sinne beste Grüße und Wünsche,

Ihr

Stefan Brink, LfDI Baden-Württemberg

 

Digitalisierung und Datenschutz gehören zusammen!

 

Mehr Videos finden Sie in unserer Mediathek.

Den LfDI-Podcast finden Sie hier.

 

 


Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0711/615 541-23.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.