Beschluss des Europäischen Datenschutzausschusses EDSA: Leitlinien zu „Irreführenden Designeffekten auf Social-Media-Plattformen“ sind endgültig angenommen

Der Leitende Beamte beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Dr. Jan Wacke: „Wenn Bürger_innen im Internet unterwegs sind, sollten sie von Seiten-Anbietern fair behandelt und nicht durch irreführenden Gestaltungen und Strukturen zu einem für sie nachteiligen Verhalten verleitet werden. Die neuen europäischen Leitlinien geben Designer_innen und Nutzer_innen praktische Empfehlungen, wie irreführende Designeffekte erkannt und vermieden werden können. Wir haben federführend an diesen Leitlinien gearbeitet und freuen uns darüber, dass sie nun europaweit zur Geltung kommen.“

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat die aktualisierten Leitlinien zum „Erkennen und Vermeiden irreführender Designeffekte auf Benutzeroberflächen von Social-Media-Plattformen“ in seiner 75. Sitzung am 14. Februar 2023 angenommen.

Unter „irreführenden Designeffekten“ sind Manipulationstechniken zu verstehen, die auf die Ausnutzung menschlichen Verhaltens ausgerichtet sind und der Beeinflussung von Menschen dienen.  Durch irreführende Gestaltung treffen Nutzer_innen unbewusste, unbeabsichtigte und möglicherweise schädigende Entscheidungen hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Dadurch werden ihr Verhalten und ihre Fähigkeit, ihre Daten effektiv zu schützen, wesentlich beeinträchtigt. Zum Beispiel verleiten solche Designeffekte dazu, unnötig viele personenbezogene Daten von sich preiszugeben oder sich einer Datenverarbeitung nur zu unterwerfen, um nicht immer wieder nach der dafür gegebenenfalls nötigen Einwilligung gefragt zu werden.

Mit den Leitlinien gibt der EDSA nicht nur verantwortlichen Stellen und Designer_innen, sondern auch Nutzer_innen sozialer Netzwerke praktische Empfehlungen, um solche „Deceptive design patterns“ zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Die Leitlinien enthalten viele konkrete, teils durch Bilder dargestellte Beispiele verschiedener Kategorien und zugehöriger Arten von „irreführenden Designeffekten“. Darüber hinaus werden mit positiven „Best practices“ praktische Hilfestellungen dazugegeben, wie es besser gemacht werden kann.

Die Leitlinien sind unter Federführung des LfDI Baden-Württemberg und der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde (CNIL) im Rahmen der Social Media Expert Subgroup entstanden. In diesem Gremium des EDSA fungiert der LfDI Baden-Württemberg mit Hamburg als deutscher Ländervertreter und hat zudem als Koordinator den Vorsitz der Subgroup gemeinsam mit Norwegen inne.

Der vollständige Text der Leitlinien 03/2022 zum Erkennen und Vermeiden irreführender Designeffekte auf Benutzeroberflächen von Social-Media-Plattformen (Englisch: Guidelines 03/2022 on Deceptive design patterns in social media platform interfaces: how to recognise and avoid them) ist in englischer Fassung voraussichtlich kommende Woche online verfügbar.

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