Trotz guter Resonanz auf die DSGVO-Umfrage des LfDI:
Gemeinden in Baden-Württemberg benötigen mehr Unterstützung bei der Umsetzung des Datenschutzes

Seit gut einem Jahr müssen sich die Gemeinden in Baden-Württemberg den Anforderungen des neuen europäischen Datenschutzrechts (DS-GVO) stellen. Eine Umfrageaktion des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), die den Umsetzungsstand bei allen 1.101 Gemeinden abgefragt hat, ist mit dem heutigen Tag abgeschlossen. Den Gemeindeverwaltungen wurde ein Online-Katalog mit 50 Fragen vorgelegt, der die wichtigsten Bereiche des neuen Datenschutzrechts ansprach. Der Fragebogen ist als Anlage beigefügt.

„Sehr positives Ergebnis“

„Rund 86% der baden-württembergischen Gemeinden haben sich an der Umfrage beteiligt. Dies zeigt, dass die Gemeinden den Datenschutz sehr ernst nehmen. Und dass die Kommunikation mit dem LfDI gut funktioniert. Das ist ein sehr positives Ergebnis!
Wir werden nun die Antworten in Ruhe auswerten und analysieren, wo Probleme bestehen und Bedarfe gemeldet wurden. Insbesondere wollen wir herausfinden, wo weitere Unterstützung erforderlich ist und wie diese geleistet werden kann“, so der Landesdatenschutzbeauftragte Dr. Brink. Brink äußert sich insgesamt sehr zufrieden mit dem Verlauf der Umfrage. „Wir erhalten dadurch ein realistisches Bild, wie es um den Datenschutz bei den Gemeindeverwaltungen im ganzen Land bestellt ist. Dies ist eine wertvolle Erkenntnis, die auf unsere weitere Arbeit im kommunalen Bereich entscheidenden Einfluss haben wird“, hebt Brink hervor.

Kleine Gemeinden häufig überfordert

Die Rückmeldungen aus den Gemeindeverwaltungen lassen bereits jetzt eine erste Erkenntnis zu: Kleinere Gemeinden sind häufig überfordert mit dem neuen Datenschutzrecht und verweisen insbesondere auf fehlende personelle Ressourcen. „Gerade für kleine Gemeinden ist es sehr schwer, alle Vorgaben einzuhalten. Hier muss der LfDI noch mehr unterstützen – aber auch die Landesregierung ist an dieser Stelle gefordert!“, so Brink nachdrücklich.

Ideen dazu werden bereits entwickelt: Eine verstärkte interkommunale Kooperation bietet sich an, auch eine auf Landkreisebene organisierte Zusammenarbeit im Bereich Datenschutz könnte für kleinere Gemeinden eine große Erleichterung darstellen. Der Landesdatenschutzbeauftragte selbst wird prüfen, ob und wie er die Gemeinden noch besser unterstützen kann, etwa durch zusätzliche Beratungs- und Schulungsleistungen. Keine einfache Aufgabe also – „Aber wir geben unser Bestes!“, so das Feedback einer Gemeinde mit rd. 5.000 Einwohnern.

Zu viele Kommunen im digitalen Abseits

Eine weitere Erkenntnis ist, dass ein (kleiner) Teil der baden-württembergischen Kommunen digital nicht erreichbar ist. Die Umfrage wurde online gestellt, jede Gemeinde erhielt einen individuellen Link, mit dem sie Zugang zu dem Fragenkatalog hatte und wurde in verschiedenen Kontexten mehrfach per E-Mail auf die Umfrage hingewiesen. Etwa 7 % der baden-württembergischen Gemeinden haben ihren Link nie aufgerufen.

Worin dies genau seinen Grund hat, muss noch analysiert werden. In jedem Fall stellt es auch mit Blick auf die Digitalisierungsstrategie der Landesregierung einen nicht zu vernachlässigenden Faktor dar, dass eine nicht geringe Zahl von Gemeinden in Baden-Württemberg digital schlicht „nicht stattfindet“. Jene baden-württembergischen Kommunen, die den Fragenkatalog noch nicht beantwortet haben, werden in der nächsten Woche vom LfDI angeschrieben und um eine Erklärung gebeten. Auch hier steht die Hilfeleistung im Vordergrund.

Eine abschließende inhaltliche Auswertung der Umfrage wird voraussichtlich im September vorgestellt. Die Ergebnisse werden in die Broschüre „Datenschutz für Kommunen“ einfließen, welche Ende des Jahres zur Verfügung steht und den baden-württembergischen Kommunen weitere  Orientierung geben wird.

Den Fragebogen können Sie hier abrufen.

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