Unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, fand am 20. März 2018 die Frühjahrstagung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland in Stuttgart statt.

Die Informationsfreiheitsbeauftragten verabschiedeten einen Maßnahmenkatalog mit Empfehlungen für die öffentliche Verwaltung zum Thema Informationsfreiheit. Die Maßnahmen zielen darauf ab, sowohl die Prozesse im Umgang mit Bürgeranfragen zu optimieren, als auch eigene Informationsangebote bekannt zu machen. Denn eine umfassende Informationskultur ist Zeichen einer modernen bürgerfreundlichen Demokratie.

Ausführlich diskutiert wurde über Algorithmen und intelligente Entscheidungssysteme aus der Sicht der Informationsfreiheit. Im Bereich der öffentlichen Verwaltung werden zunehmend algorithmische Entscheidungssysteme (ADM) eingesetzt. Welche Prozesse dabei ablaufen, ist in der Regel weder den Verwendern noch den von den Ergebnissen Betroffenen bekannt. Die Informationsfreiheitsbeauftragten haben daher beschlossen, sich intensiver mit diesem Thema zu befassen.

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland beschäftigt sich mit aktuellen Themen der Informationsfreiheit in Deutschland und nimmt zu ihnen Stellung. Die Konferenz besteht aus dem Informationsfreiheitsbeauftragten des Bundes und denen der Länder, die derzeit einen Informationsfreiheitsbeauftragten benannt haben. Die Konferenz tagt zweimal jährlich unter wechselndem Vorsitz.