Die neue Lehrsituation in Zeiten der Corona-Gesundheitskrise stellte die Schulen vor die Mammutaufgabe, den Unterricht ad hoc auf digitale Lehrformen umzustellen. Mit großem Engagement und Kreativität reagierten Lehrerinnen und Lehrer und bezogen Videokonferenzportale, Sofortnachrichten-Dienste und interaktive Lernplattformen in den Unterricht ein. Damit folgten sie auch der Forderung des Kultusministeriums, digitale Hilfsmittel heranzuziehen, um ortsunabhängig kommunizieren, lernen und arbeiten zu können – allerdings blieben dabei notwendige datenschutzrechtliche Prüfungen und Maßnahmen häufig auf der Strecke.

Folge davon waren nicht nur die „abstrakte“ Verletzung von gültigen Rechtsvorschriften, sondern ganz konkrete Gefährdungen und Verletzungen von Rechten der Schülerinnen und Schüler. Dies demonstrierte exemplarisch der letzte Woche bekannt gewordene Fall, dass an einer Freiburger Schule während einer Video-Schulstunde pornografische Bilder eingespielt wurden – bei der Nutzung des US-Video-Dienstes Zoom. „Schülerinnen und Schüler dürfen auch in Ausnahmesituationen wie der jetzigen nicht datenschutzwidrigen und gefährdenden digitalen Hilfsmitteln ausgesetzt werden“, mahnt daher der LfDI Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink.

Umso nachdrücklicher begrüßt LfDI Brink, dass das Kultusministerium Baden-Württemberg sich im Vorgriff auf die digitale Bildungsplattform entschlossen hat, allen Lehrkräften des Landes den Sofortnachrichten-Dienst Threema Work zur dienstlichen Nutzung kostenlos zur Verfügung zu stellen. „Mit diesem Schritt wird demonstriert, dass es einen Kompromiss zwischen der kurzfristigen Bereitstellung digitaler Lösungen in Krisenzeiten und dem Schutz der Daten aller Beteiligten gibt“, betont Brink.

Anders als der weit verbreitete US-Messenger WhatsApp funktioniert Threema datenschutzkonform und ist dabei zuverlässig und nutzerfreundlich. „Wenn man möchte, kann man den marktbeherrschenden US-Anbietern bessere europäische Lösungen entgegensetzen. Deren Vorteil besteht gerade darin, dass sie unsere Werte wie den Datenschutz aktiv unterstützen“, argumentiert Brink. Der LfDI berät das Kultusministerium schon seit letztem Jahr zur Einführung einer datenschutzkonformen digitalen Bildungsplattform und bringt dabei seine datenschutzrechtliche und technologische Expertise mit ein.

Gerade die Schulen sind in dieser Situation auf Anleitung und Unterstützung angewiesen und müssen bei der schwierigen Frage nach datenschutzkonformen Diensten noch besser unterstützt werden. „Vor Ort besteht erhebliche Unsicherheit, was geht und was nicht. Die Schulen sind mit dieser Aufgabe häufig überfordert, ‚Experimentierfreude‘ kann den fachkundigen Umgang mit neuen Kommunikationsmitteln nicht ersetzen“, mahnt LfDI Brink, dessen Behörde sich mit einer Vielzahl von Anfragen von Schulen und Lehrer*innen konfrontiert sieht.

Gerade im Moment kommen in den Schulen auch sehr problematische Dienste wie der besonders nachgefragte US-Videokonferenz-Dienst Zoom zum Einsatz. Zoom ist in den letzten Monaten insbesondere als Desktop-Version durch eine Reihe schwerer Sicherheits- und Datenschutz-Probleme in die Kritik geraten. Ob bekannte Sicherheitslücken, bei denen Angreifer das ganze Computersystem übernehmen konnten, mittlerweile vollständig behoben wurden, ist derzeit nicht klar. Zudem lässt die unnötige Erhebung und Verwertung von Nutzerdaten durch Zoom befürchten, dass diese zur Nachverfolgung und wirtschaftlichen Verwertung der User verwendet werden – auch zum Nachteil unserer Schülerinnen und Schüler. Das kann gerade bei unsachgemäßer Installation dieses Video-Dienstes passieren. Auch bei der browserbasierten Nutzung von Zoom kommen sogenannte Tracker z.B. von Google zum Einsatz, welche im Schulunterricht persönliche Informationen über Schülerinnen und Schülern sammeln. Eine datenschutzkonforme Nutzung von Zoom für den Unterricht ist damit nicht möglich – dies lehrt uns auch der „Fall Freiburg“.

Der LfDI fordert daher alle Schulen und Lehrkräfte auf, die vom Land kostenlos zur Verfügung gestellte datenschutzfreundliche Lernplattform Moodle mitsamt des besonders auf das Online-Lernen zugeschnittenen Videokonferenzsystems BigBlueButton zu nutzen – denn solche Alternativen sind beides: praxisgerecht und datenschutzkonform.

Weitere Handreichungen finden Sie hier zum Thema „Unterstützung von Schulen“ und zum Thema „datenschutzfreundliche Möglichkeiten der Kommunikation“.

 

Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0711/615541-23.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.

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