Um sich einen möglichst lückenlosen Überblick über die Identität und die Vorgeschichte von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer zu verschaffen, haben das Sozial- und das Innenministerium gemeinsam die Jugendämter aufgefordert, dem Landeskriminalamt (LKA) die Namen, Geburtsdaten, Wohnanschrift, Geburtsort und Staatsangehörigkeit aller in deren Obhut befindlichen Minderjährigen zu übermitteln, damit diese erforderlichenfalls erkennungsdienstlich (nach-)erfasst werden können.

Die Umsetzung dieser Maßnahme sieht der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, kritisch.

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