Hier haben wir für Sie Presseartikel, in denen der Landesbeauftragte erwähnt wird, aufgelistet.
Dieser Abschnitt wird regelmäßig um weitere Beiträge ergänzt. Es lohnt sich daher, hier immer wieder vorbeizuschauen.
Das allgegenwärtige Ohr Amazons
Die kürzlich angekündigten Echo-Produkte bringen Amazons Sprachassistentin Alexa auf die Straße und damit Datenschutzprobleme in die U-Bahn oder in bisher Alexa-freie Wohnzimmer. Mehrere Landesdatenschutzbeauftragte haben Golem.de erklärt, ob und wie die Geräte eingesetzt werden dürfen.
Lesen Sie den vollständigen Artikel auf Golem.de.
Handreichung zum „Fotografieren und Datenschutz“
Die DSGVO ist zwar bereits seit rund 1,5 Jahren wirksam und sogar eigentlich noch zwei Jahre länger bekannt, dennoch scheiden sich bei der Zulässigkeit von der Erstellung und Verbreitung von Fotos nach wie vor die Geister.
Die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg hat zu diesem Thema jüngst eine Broschüre veröffentlicht und praxisnahe Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Konkret werden vom LfDI, Stefan Brink, sogar deutliche Antworten geliefert, die in dieser Klarheit überraschen dürften.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag auf datenschutz-notizen.de.
Jugendliche und ihr Smartphone
Die Paneldiskussion zu den Smartphone Stacks im „reforum“ Binzen: Auf dem Podium diskutierten Florian Mehnert, Prof. Dr. Horst Niesyto und Dr. Stefan Brink mit Amalia, Maja und Lilly.
Lesen Sie den vollständigen Artikel auf Badische-Zeitung.de sowie auf verlagshaus-jaumann.de.
Stefan Brink kritisiert Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 28.03.2019 (Aktenzeichen: 8 AZR 421/17) entschieden, dass Datenerhebungen, die weniger schwerwiegend in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, auch ohne Vorliegen eines konkreten Anfangsverdachts zulässig sein können.
In einem Beitrag vom 25.09.2019 auf der Homepage Juris – Das Rechtsportal setzt sich Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, kritisch mit diesem BAG-Urteil auseinander.
Siehe auch: „Verwertungsverbote bei der Videoüberwachung von Beschäftigten“ auf juris.de.
Das Internet ist grenzenlos – oder auch nicht
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gibt Rätsel auf: Ist jetzt der Anspruch dahin, dass der europäische Datenschutz eine globale Reichweite hat?
Lesen Sie den vollständigen Bericht auf Süddeutsche.de.
Die Verbraucher sind ganz klar die Gewinner
Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Die praktische Umsetzung hat bei Unternehmen für viel Wirbel gesorgt. Doch wie ist der aktuelle Stand nach einem Jahr? Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Stefan Brink, im Interview.
Lesen Sie auf regiotrends.de den gesamten Artikel.
Die meisten Cookie-Banner verstoßen gegen die DS-GVO
Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg, sieht die meisten Cookie-Banner nicht als gültige Einwilligung nach der DS-GVO. Denn: Diese sprechen in der Regel nur abstrakt von Cookies. Sie informieren nicht konkret über die Weitergabe von Userdaten an Dritte. Erst das wäre jedoch so transparent, wie es die DS-GVO vorschreibt.
Lesen Sie den kompletten Beitrag auf e-recht24.de.
Offenbar Millionen Patientendaten im Internet
Es sind mit die intimsten Informationen, die wir besitzen. Sie gehen nur uns etwas an – und die Ärzte, die uns dank der Fortschritte der modernen Digitalmedizin im Ernstfall hoffentlich helfen können. Unvorstellbar, wenn plötzlich wildfremde Menschen Zugang zu unseren persönlichen Krankendaten bekämen, wenn sich gar die Möglichkeit eröffnen würde, dass diese Daten missbraucht und gegen uns verwendet werden könnten.
Lesen Sie den kompletten Beitrag auf BNN.de.
Datenschutz braucht Beauftragte
Nach der Lockerung der „Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte“ appellieren Aufsichtsbehörden und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) an die betroffenen Unternehmen, nicht auf das ausgewiesene Datenschutz-Knowhow des DSB zu verzichten.
Lesen Sie den kompletten Artikel auf it-zoom.de.
Fotos zur Einschulung: Fotoalbum ja, Facebook nein
„Fotografieren verboten“ hieß es in diesem Sommer in vielen Schulen in Sachsen-Anhalt zur Einschulung. Auch in Bayern wollten einige Grundschulen filmende und fotografierende Eltern konsequent von der Einschulung verbannen, aus Angst vor Datenschutz-Klagen. Dürfen Eltern wirklich nicht bei der Einschulung ihre und andere Kinder fotografieren? Und dürfen Schulen das generell verbieten?
Lesen Sie den vollständigen Artikel auf zvw.de.
Auch interessant: Fotografierverbot an Schulen