Hier haben wir für Sie Presseartikel, in denen der Landesbeauftragte erwähnt wird, aufgelistet.
Dieser Abschnitt wird regelmäßig um weitere Beiträge ergänzt. Es lohnt sich daher, hier immer wieder vorbeizuschauen.
Kommunen mit Datenschutz-Verordnung belastet
Baden-Württembergische Gemeinden fühlen sich durch die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung stark belastet. Zu diesem Ergebnis kommt der Landesdatenschutzbeauftragte nach einer Umfrage unter den rund 1100 Kommunen. Die Ergebnisse sollen auch in eine Handreichung einfließen, die den öffentlichen Stellen Ende des Jahres zur Verfügung gestellt wird.
Lesen Sie den vollständigen Artikel auf Schwaebische.de.
Beachten Sie hierzu auch unsere entsprechende Pressemeldung:
Ergebnisse der kommunalen Datenschutz-Umfrage des LfDI liegen vor
Datenschutzbeauftragter räumt mit Foto-Mythen auf
Seit die DS-GVO vor ca. anderthalb Jahren in Kraft getreten ist, gibt es etliche Gebiete, auf denen die Rechtsunsicherheit zugenommen hat. Besonders viel Unsicherheit gibt es dazu, was beim Fotografieren von Personen jetzt noch erlaubt ist. Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte hat zu diesem Thema nun eine Broschüre mit praxisnahe Antworten veröffentlicht. Was ist zu beachten?
Lesen Sie den vollständigen Beitrag auf Haufe.de.
Beachten Sie hierzu auch unseren entsprechenden Beitrag:
BvD und Aufsichtsbehörden warnen vor Verwässerung der DS-GVO in Deutschland
DSGVO ist mittlerweile international ein vielbeachtetes Regelwerk, das sich auch in der USA zum Vorbild für Datenschutz entwickelt hat.
Lesen Sie den vollständigen Artikel auf Marketing-Börse.de.
DS-GVO – Die Ruhe vor dem Sturm
18 Monate ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bereits in Kraft. Die anfängliche Aufregung um die neue Regelung mag Unternehmen im Nachhinein wie ein Sturm im Wasserglas vorkommen. Doch zurücklehnen sollten sie sich jetzt nicht.
Lesen Sie den vollständigen Artikel auf Funkschau.de.
Vorgehensweise von Park & Control mehr als umstritten
Der Heilbronner Richter Alexander Lobmüller bezeichnet die Herausgabe von Halterdaten an Privatfirmen für eine Parkplatz-Überwachung als fragwürdig.
Lesen Sie den vollständigen Artikel auf Stimme.de.
Das allgegenwärtige Ohr Amazons
Die kürzlich angekündigten Echo-Produkte bringen Amazons Sprachassistentin Alexa auf die Straße und damit Datenschutzprobleme in die U-Bahn oder in bisher Alexa-freie Wohnzimmer. Mehrere Landesdatenschutzbeauftragte haben Golem.de erklärt, ob und wie die Geräte eingesetzt werden dürfen.
Lesen Sie den vollständigen Artikel auf Golem.de.
Handreichung zum „Fotografieren und Datenschutz“
Die DSGVO ist zwar bereits seit rund 1,5 Jahren wirksam und sogar eigentlich noch zwei Jahre länger bekannt, dennoch scheiden sich bei der Zulässigkeit von der Erstellung und Verbreitung von Fotos nach wie vor die Geister.
Die Datenschutzbehörde in Baden-Württemberg hat zu diesem Thema jüngst eine Broschüre veröffentlicht und praxisnahe Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Konkret werden vom LfDI, Stefan Brink, sogar deutliche Antworten geliefert, die in dieser Klarheit überraschen dürften.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag auf datenschutz-notizen.de.
Jugendliche und ihr Smartphone
Die Paneldiskussion zu den Smartphone Stacks im „reforum“ Binzen: Auf dem Podium diskutierten Florian Mehnert, Prof. Dr. Horst Niesyto und Dr. Stefan Brink mit Amalia, Maja und Lilly.
Lesen Sie den vollständigen Artikel auf Badische-Zeitung.de sowie auf verlagshaus-jaumann.de.
Fotoprojekt „Smartphone Stacks“
Am Freitag, 27. September, um 18.30 Uhr eröffnet das reforum in Binzen, Am Dreispitz, die Ausstellung Smartphone Stacks mit einer Podiumsdiskussion. Unter der Moderation von Florian Mehnert diskutieren der Landesbeauftragte für Datenschutz, Stefan Brink, der Medienpädagoge Horst Niesyto sowie jugendliche Modelle des Fotoprojekts. Der Konzeptkünstler Florian Mehnert hat Digital Natives mit ihren Smartphones übereinandergestapelt und fotografiert. Hinter dem Kunstprojekt stehen wichtige aktuelle Fragen.
Zum Projekt auf florianmehnert.de
Stefan Brink kritisiert Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 28.03.2019 (Aktenzeichen: 8 AZR 421/17) entschieden, dass Datenerhebungen, die weniger schwerwiegend in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, auch ohne Vorliegen eines konkreten Anfangsverdachts zulässig sein können.
In einem Beitrag vom 25.09.2019 auf der Homepage Juris – Das Rechtsportal setzt sich Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, kritisch mit diesem BAG-Urteil auseinander.
Siehe auch: „Verwertungsverbote bei der Videoüberwachung von Beschäftigten“ auf juris.de.