Die Nutzung des Internet wirft eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Fragen und Probleme auf, beispielsweise wenn es darum geht, personenbezogene Daten z. B. im WWW oder in Newsgruppen zu veröffentlichen. Weitere Problemfelder ergeben sich etwa bei der Realisierung der technischen Koppelung eines PC oder Netzwerks mit dem Internet sowie bei der Protokollierung der dienstlichen und privaten Nutzung des Internet. Folgende Hinweise greifen diese Fragestellungen auf.

Datenschutz bei der Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet
Allgemeine Hinweise zur Frage, welche datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet zu beachten sind, finden sich in unserem Merkblatt zu Internet und Datenschutz sowie der Orientierungshilfe zur Internetnutzung durch öffentliche Stellen, die vom Arbeitskreis Technik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erstellt wurde. In unserem 23. Tätigkeitsbericht (2002) sind darüber hinaus noch folgende spezielle Fragen angesprochen:

  • Datenschutz beim Betrieb einer Web-Cam sowie bei der Veröffentlichung einer virtuellen Stadtrundfahrt
  • Die Dolmetscherliste im Internet
  • Personaldaten im Internet, Vertretungsplan für Lehrer, Geschäftsverteilungsplan einer Universität

Schutz eines PC oder eines Netzwerks vor Angriffen aus dem Internet
Allgemeine Hinweise zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen sind unserem Merkblatt zu Internet und Datenschutz sowie der Orientierungshilfe zu Datenschutzfragen des Anschlusses von Netzen der öffentlichen Verwaltung an das Internet zu entnehmen, die vom Arbeitskreis Technik der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erstellt wurde.

Die zentrale Schutzmaßnahme beim Anschluss eines lokalen Netzes an das Internet stellt die Firewall dar. In zwei vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlichten Studien werden zahlreiche Firewall-Produkte im Hinblick auf ihre Leistungsfähigkeit und Sicherheit beurteilt.

Datenspuren der Internet-Nutzung

Wer Dienste des Internet nutzt, hinterlässt in der Regel vielerlei Datenspuren, anhand derer sich sich nachvollziehen lässt, wer wann welche Informationen abgerufen hat. In gleicher Weise lässt sich vielfach nachvollziehen, wer wann wem eine E-Mail sandte und wann er von wem E-Mails erhielt. Bietet ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten die Möglichkeit, im Internet zu surfen und darüber E-Mails auszutauschen, so gibt es oft Unklarheiten darüber, in wie weit der Arbeitgeber das Internet-Nutzungsverhalten speichern und auswerten darf. Falls nicht nur die dienstliche Nutzung gestattet ist, ergeben sich weitere Fragen. Antworten darauf finden sich in der Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz
sowie der Entschließung der Datenschutzbeauftragten zum gleichen Thema.