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Newsletter 03/2023
Themenübersicht
DATENSCHUTZ: KI Woche vom 4 bis 6.10., Datenschutz durch Technikgestaltung, Beschäftigtendatenschutz
INFOTHEK: Podcast Datenfreiheit, Folge 29
BILDUNGSZENTRUM: Datenschutz im Verein, Schule digital, medizinische Forschung
DATENSCHUTZ
Was Sie über KI wissen sollten – KI Woche vom 4.-6. Oktober
Seien Sie dabei: Um über den aktuellen Stand beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und ihrer Weiterentwicklung zu diskutieren, lädt der Landesbeauftragte Prof. Dr. Tobias Keber zur KI Themenwoche „Menschendaten. Die Maschine spricht – wer verantwortet KI?“ vom 4. bis zum 6. Oktober 2023 ein. Expert_innen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Kunst sprechen über Einsatzgebiete und Wirkungen von KI. Die Fachleute berichten aus ihrer konkreten Praxis und blicken dabei sowohl rechtlich als auch technisch auf KI. Interessierte können in Workshops mitwirken und gemeinsam mit LfDI-Referent_innen das Verhältnis von KI und Datenschutz sowie Informationsfreiheit ausleuchten. Die Teilnahme an der Veranstaltungsreihe ist kostenlos und vor Ort beim LfDI in der Lautenschlagerstraße in Stuttgart sowie online möglich. Eingeladen sind alle Interessieren, Fachwissen ist keine Voraussetzung. Am Mittwoch, 4.10.23, um 16 Uhr, beginnt die KI Woche mit einer Einführung von LfDI Tobias Keber: „KI, Datenschutz, Informationsfreiheit – eine Standortbestimmung“.
Referent_innen der KI Woche: Prof. Dr. Hannah Bast, Dr. Carsten Orwat, Paola Lopez, Bianca Kastl, Dr. Daniel Bisig und Prof. Ephraim Wegner, Prof. Dr. Christoph Sorge, InnoLab_bw, Björn Beck, Prof. Dr. Aldo Faisal, Prof. Dr. Dr. Melanie Börries, Dr. Stefan Brink, Prof. Dr. Hannah Ruschemeier, Dr. Jan Oevermann, Prof. Felix Wichmann, Dphil, Prof. Dr. Dr. Thomas Fuchs, Prof. Dr. Boris Paal und weitere.
LfDI Tobias Keber: „Wir diskutieren mit herausragenden Fachleuten über die Nutzung von Gesundheitsdaten, den Einsatz von KI in der Justiz und über mögliche Diskriminierung durch Algorithmen. Wir sprechen über die wirtschaftliche Perspektive von KI Anwendungen und befragen Künstler. Wir schauen aus unterschiedlichen Blickwinkeln auf eine mögliche KI-Zukunft. Technische Entwicklungen passieren nicht einfach so. Fortschritt ist keine Naturgewalt, sondern gestaltbar. Wir als Gesellschaft entscheiden. Wir leisten mit der Themenwoche einen Beitrag zur Diskussion über den Einsatz von KI und wie wir die Bürger_innenrechte auch in einer KI-Zukunft wahren können.“ Programm und Anmeldung.
Datenschutz durch Technikgestaltung statt Irreführen durch Design
Die irische Datenschutz-Aufsichtsbehörde hat am vergangenen am 15.09.2023 gegen das Unternehmen TikTok Technology Limited (TikTok) ein Bußgeld in Höhe von 345 Millionen Euro erlassen. Grundlage für die Sanktion ist die Verletzung der Rechte Minderjähriger. Ein zentraler Aspekt dabei war, dass das Unternehmen durch sogenannte Deceptive Design Patterns junge Menschen zu einem Verhalten verleitet hat, dass sie tendenziell von datenschutzfreundlichen Einstellungen auf der Plattform abhielt. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg hatte gemeinsam mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) darauf hingewirkt, dass dieser die irische Aufsicht auffordert, den Umgang mit Deceptive Design Patterns auch unter dem Gesichtspunkt von Fairness und Treu und Glauben (Art. 5 Abs. 1 lit. a DS-GVO) besonders zu betrachten und gegenüber dem Unternehmen die Unterlassung anzuordnen. Dies ist nun erfolgt. LfDI Tobias Keber: „Meine Behörde wird künftig verstärkt prüfen, ob digitale Angebote den unionsrechtlichen Vorgaben an ‚privacy by design‘ und ‚privacy by default‘ entsprechen.“ Mehr
Rechtsgrundlagen bei Beschäftigtendaten
Mit Urteil vom 30. März 2023, Rs. C-34/21, hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) erstmalig zum deutschen Beschäftigtendatenschutz und der nationalen Umsetzung des Art. 88 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) geäußert. Das Urteil des EuGH hat zu erheblichen Unsicherheiten bei den Rechtsanwendern geführt. Mit unseren FAQ zum Urteil ordnen wir es ein und geben den Verantwortlichen Orientierung bei der Rechtsanwendung.
INFOTHEK
Podcast Datenfreiheit
Folge 29: LfDI Tobias Keber will nicht warten, bis Europa über eine KI-Verordnung entscheidet, sondern vielmehr mit einfachen und klaren Hinweisen Unternehmen und Behörden beim Einsatz von KI beraten – schließlich werden KI Anwendungen bereits heute genutzt. Keber spricht in der neuen Rubrik „Entscheidung des Monats“ über einen interessanten EUG Beschluss, in dem ein Datenschutz-Klassiker diskutiert wird: Ab wann sind personenbezogene Daten anonymisiert (und fallen damit aus dem Wirkungsfeld der DSGVO heraus)? Ein weiteres Urteil diskutiert Tobias Keber: Das Landgericht Baden-Baden gibt einer Klägerin Recht, die mit einer Anfrage nach Art. 15 ihr Auskunftsrecht nutzt und den Namen eines Beschäftigten eines Unternehmens erhalten will. Mehr dazu hier.
BILDUNGSZENTRUM
Informationsfreiheit, Schule digital, medizinische Forschung
Besuchen Sie uns im Bildungszentrum BIDIB! Online und vor Ort bieten wir zahlreiche kostenlose Schulungen an. Möchten Sie wissen, wie Sie einfach und direkt an Informationen von Behörden kommen? Dann schauen Sie sich unsere Grundlagenvideos zum Landesinformationsfreiheitsgesetz an und besuchen Sie das Vertiefungsseminar am 27.9.2023. Sie haben Fragen zum Datenschutz? Bei uns erhalten Sie rechtliche Informationen, Tipps und Praxishinweise: In den kommenden Wochen können Sie an diesen Schulungen teilnehmen: „Datenschutzgrundlagen für öffentliche Stellen“ (16.11.), „Datenschutz im Verein“ (12.10.), „Datenschutz in der medizinischen Forschung“ (24.10.). Programmübersicht und Anmeldung. Das Herbstprogramm von „Schule digital“ ist online! Das Programm finden Sie hier, unter anderem bieten wir an: „Datenpannen im Schulbereich“ (24.10./28.11), „Datenschutz bei der Nutzung privater Endgeräte im Schuldienst“ (27.10./4.12.) und „Datenschutz bei Schulwebseiten“ (21.11./15.12.)
Herausgeber: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.
Zweck der Zusendung des Newsletters ist die anlassbezogene Information über Schwerpunktthemen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Zudem wird über neue und aktualisierte Publikationen des LfDI BW informiert. Für eine Anmeldung zum Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a DS-GVO. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Die Einwilligung kann durch eine E-Mail an pressestelle@lfdi.bwl.de jederzeit widerrufen werden.
Beachten Sie bitte auch unsere Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DS-GVO.