22. Februar, 17:30 Uhr: Online-Diskussion mit Live-Chat:
„Vorreiter für Transparenz – Was die Informationsfreiheit von den Umweltinformationen lernen kann“

Der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle und der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Stefan Brink diskutieren am Montag, 22. Februar, im Live-Stream-Gespräch über Transparenz von Behörden.

In der Gesprächsrunde „Vorreiter für Transparenz – Was die Informationsfreiheit von den Umweltinformationen lernen kann“ diskutieren Johannes Enssle und Stefan Brink unter anderem darüber, was die unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen für die Bürger_innen bedeuten, ob die unterschiedlichen Regelungen zusammengefasst und einheitlicher gestaltet werden können, was Vertreter_innen der Informationsfreiheit von den Umweltaktivisten lernen können und ob ein umfassendes Transparenzgesetz das Problem der unübersichtlichen Vielzahl von Regelugen und Zuständigkeiten lösen kann.

Damit Bürger_innen in Baden-Württemberg demokratisch aktiv mitwirken und mitgestalten können, brauchen sie Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen. Diese Informationen müssen einfach und ohne Barriere analog und digital zur Verfügung stehen. Die vorhandenen Informationsfreiheitsgesetze bieten zwar die Möglichkeit, Informationen bei öffentlichen Stellen anzufragen, allerdings gestaltet sich die Praxis oftmals komplizierter als gedacht. Es ist noch zu schwer, durch das Verwaltungsdickicht zu den gewünschten Informationen durchzudringen: Verschiedene Gesetzesgrundlagen zu Verbraucher-, Umwelt- und allgemeinen amtlichen Informationen führen zu unterschiedlichen Zuständigkeiten, Einschränkungen und Verfahrensweisen.

Hierzu sagt der Informationsfreiheitsbeauftragte Stefan Brink: „Transparenz ist die Grundlage von Vertrauen – und dabei können wir von den Erfahrungen, die im Bereich transparenter Umweltinformationen gesammelt wurden, viel lernen!“

Der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle ergänzt: „Eine stabile Demokratie braucht eine starke Zivilgesellschaft. Der freie Zugang zu Sachinformationen für Bürger_innen ist dabei eine der zentralen Grundvoraussetzungen. Nur offen zugängliche Informationen und transparente Abläufe sichern demokratische Teilhabe auf Augenhöhe mit den staatlichen Institutionen. Bei den rechtlichen Grundlagen zur Informationsfreiheit sind wir in Europa schon recht weit, jedoch mangelt es an vielen Stellen der öffentlichen Verwaltung noch an der praktischen Umsetzung. Immer wieder müssen Bürger_innen und zivilgesellschaftliche Organisationen wie der NABU die Durchsetzung ihrer Informationsrechte erst vor Gericht einklagen. Auch bei uns in Baden-Württemberg sind noch dringende Verbesserungen im Bereich der Transparenzgesetze und der Umsetzung der Informationsfreiheitsrechte notwendig.“

Termin:
„Vorreiter für Transparenz – Was die Informationsfreiheit von den Umweltinformationen lernen kann“

Montag, 22.2. um 17.30 Uhr:

Interessierte können per Live-Chat am Gespräch teilnehmen und sich einbringen. Die Veranstaltung wird moderiert von der stellvertretenden Abteilungsleiterin Informationsfreiheit Sabine Grullini.

Anmeldung:
Der Zugangslink steht auf der Homepage des Landesbeauftragten unter https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/transparenz/.

Eine Videoaufzeichnung halten wir in unserer Mediathek bereit.

 

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0711/615541-23 und per E-Mail: pressestelle@lfdi.bwl.de

Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.