Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, begrüßt das gestern veröffentlichte Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Darin kommt der Gerichtshof zum Ergebnis, dass das geplante Abkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung von Fluggastdaten in seiner jetzigen Form nicht mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist: „Das EuGH schützt damit einmal mehr die Freiheiten der EU-Bürger wirksam und hat damit auch die Messlatte für andere anlasslose Vorratsdatenspeicherungen hoch gesetzt“, erklärt Brink nach der Bekanntgabe des Gutachtens.
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