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Newsletter 02/2022

Themenübersicht

KULTUR: Lange Nacht der Museen

DATENSCHUTZ: FAQ Cookies und Tracking, Nach der Pandemie, MS 365 an Schulen

BILDUNGSZENTRUM: Datenschutz an Schulen

INFORMATIONSFREIHEIT: 3. Tätigkeitsbericht

INFOTHEK: Podcast Datenfreiheit, LfDI-App für Android, Mastodon



KULTUR


LfDI bei der Langen Nacht der Museen in Stuttgart

Die Lange Nacht der Museen findet am 21. Mai in Stuttgart statt – und der Landesbeauftragte ist dabei! Ab 18 Uhr präsentiert der Landesbeauftragte die Lichtinstallation „Data to Light“ des postmedialen Künstlers Florian Mehnert sowie Werke der Künstlerin Christiane Schauder. Die Kolleg_innen beim LfDI werfen Schlaglichter auf die Themenvielfalt beim LfDI. Und natürlich gibt es Musik – vom STR.711.KOLLEKTIV und von Sample Samurai. Weitere Informationen und Programm.

 


DATENSCHUTZ


 

Cloud-Dienst MS 365 an Schulen – LfDI geht Beschwerden nach

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink wird in Kürze auf 40 ihm bekannte Schulen zugehen, die den Cloud-Dienst Microsoft 365 (MS 365) oder MS Teams vom Anbieter Microsoft verwenden und zu denen Beschwerden vorliegen. Er wird diese Schulen über seine rechtliche Bewertung zur Nutzung dieses Online-Dienstes informieren, um einen verbindlichen Zeitplan für den Umstieg auf Alternativen bitten und dabei den jeweiligen konkreten Einzelfall betrachten. Als Überbrückung bis zu den Sommerferien 2022 erwartet der Landesbeauftragte, dass Lehrer_innen und Schüler_innen Alternativen angeboten werden. Zum Beitrag

Wege aus der Pandemie – zurück zur Freiheit

Die Pandemie-Bekämpfung ist seit über zwei Jahren eine außerordentliche gesellschaftliche Herausforderung. Zum Schutz der Gesundheit wurden dabei auch Bürgerrechte eingeschränkt, etwa die Berufsfreiheit, die Reisefreiheit, die Versammlungsfreiheit – und auch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, der Datenschutz.

Wo immer möglich hat der Landesbeauftragte im Zuge der Pandemie-Bekämpfung darauf hingewirkt, dass harte Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung datenschutzkonform und damit rechtssicher ausgestaltet wurden.

Die Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dienten der Pandemie-Bekämpfung. Nach der Pandemie verlieren sie jedoch ihre Begründung. Der Landesbeauftragte wird daher, sobald die Pandemie überwunden ist, alle pandemiebedingten Grundrechtseingriffe auf den Prüfstand stellen. Was auf den Prüfstand kommt, erfahren Sie hier.

Mehr Klarheit: Neue Leitlinien zu Dark patterns

Am 14. März 2022 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) die Leitlinien zu sogenannten „Dark patterns“ bei der Oberflächengestaltung sozialer Netzwerke angenommen und anschließend veröffentlicht. Die Leitlinien sind eine praktische Hilfestellung für Bürger_innen und Designer_innen, Dark patterns zu erkennen und zu vermeiden. Die Leitlinien sind unter Federführung des LfDI Baden-Württemberg und der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde (CNIL) im Rahmen der Social Media Expert Subgroup entstanden. Mehr Informationen

FAQ Cookies und Tracking aktualisiert

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg Dr. Stefan Brink hat eine neue Hilfestellung für Betreiber_innen von Webseiten und Hersteller_innen von Smartphone-Apps veröffentlicht. Die Aktualisierung der FAQ bietet eine praxisnahe Übersicht, in der Standardfehler von typischen Cookie-Bannern dargestellt und Beispiele genannt werden, wie es datenschutzfreundlicher und ohne komplizierte Einwilligung geht. Die neuen FAQ sowie die vom europäischen Datenschutzausschuss jüngst veröffentlichen neuen Leitlinien zu „Dark patterns“ sind für LfDI Stefan Brink künftig Grundlagen für aufsichtsrechtliche Prüfungen von Webseiten und Smartphone-Apps. Zu den FAQ

 


BILDUNGSZENTRUM


Datenschutz an Schulen

Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für Schulen immer ein Thema. Gleich zwei Veranstaltungen bieten Schulleitungen die Möglichkeit sich mit datenschutzrechtlichen Grundlagen vertraut zu machen, und zwar online am 5. und am 19. Mai 2022.

Videos schauen, Inhalte in einem Seminar vertiefen, LIFG-Anträge stellen – das Bildungszentrum bietet Grundlagenvideos zur Informationsfreiheit, dazu finden regelmäßig Vertiefungsseminare zur Anwendung des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) statt. Das nächste Vertiefungsseminar ist am Donnerstag, 2. Juni – online und vor Ort. Weitere Informationen und Anmeldung.

 


INFORMATIONSFREIHEIT


Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit

Das Amtsgeheimnis gibt es nicht mehr. Der freie Zugang zu amtlichen Informationen ist ein Grundrecht. Das, was an Informationen in Behörden liegt, gehört den Bürger_innen. Seit 6 Jahren können sie von Behörden amtliche Informationen erhalten – indem sie einfach danach fragen. Das können sie formlos, ohne Angaben von Gründen, anonym und zumeist kostenfrei. Wie es aktuell um den Zugang zu amtlichen Informationen steht, davon erzählt der Landesbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit. Alle zwei Jahre zieht er Bilanz und berichtet davon, wie offen Behörden für Bürger_innen tatsächlich sind und wo sie besser sein könnten. Kürzlich hat er nun seinen Bericht für die Jahre 2020 und 2021 vorgelegt.

 


INFOTHEK


Podcast Datenfreiheit

Folge 22 – die Themen: LfDI Stefan Brink hat seinen 3.Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit vorgelegt, seine FAQ Cookies und Tracking aktualisiert und öffentliche Stellen aufgerufen, Facebook, Twitter und TikTok zu verlassen und datenschutzfreundliche Alternativen zu nutzen.

Folge 23 – aus der Reihe „Einblick in die Dienststelle“: Die Abteilung 1 beim LfDI ist die zentrale Verwaltungs-Einheit. Die Abteilung befasst sich mit allen Personal- und Finanzfragen und ist zudem auch die Organisationsabteilung, an die die IT und der innere Dienst angebunden sind. Wolfram Barner und die Leiterin der Abteilung und Personalchefin Ulrike Hess sprechen über guten Service, mobiles Arbeiten und was eine gute Personalabteilung auszeichnet. Zu den Podcasts

LfDI-App für Android-Smartphones

Die LfDI BW-App gibt es jetzt auch in einer Version für Android Smartphones im Google Play Store. Eine F-Droid-Version steht sehr bald zur Verfügung. Mit der LfDI-App können Nutzer_innen bequem Inhalte der Behörde von Mastodon, der LfDI-Webseite und dem Podcast abrufen und auf Angebote des Bildungszentrums, Praxishilfen und Stellenangebote des Landesbeauftragten zugreifen. Bürger_innen können via App auch Online-Beschwerden einreichen. Mehr Infos

Social-Media geht auch datenschutzfreundlich

Dürfen öffentliche Stellen auf Facebook, Twitter und Co. präsent sein? Seit dem Jahr 2018 steht aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) fest, dass eine Nutzung von Facebook durch eine eigene Fanpage für öffentliche Stellen mit hohen – zu hohen – Anforderungen einhergeht. Darüber sprechen die Datenschützer_innen der Länder und des Bundes mit den obersten Landes- und Bundesbehörden. Derweil rücken aktuell datenschutzfreundliche alternative Social-Media Kanäle häufiger in den Blick, etwa die Twitter-Alternative Mastodon, die auch der Landesbeauftragte nutzt. Auf Mastodon betreibt er einen eigenen Server, auf dem öffentliche Stellen auch einen eigenen Account einrichten können. Mittlerweile sind auf der Instanz vom LfDI knapp 35 öffentliche Stellen vertreten, darunter auch die Landesregierung, Ministerien, Städte und Gemeinden, Hochschulen. Besuchen Sie uns auf Mastodon!

 


 

 



Herausgeber: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Zweck der Zusendung des Newsletters ist die anlassbezogene Information über Schwerpunktthemen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Zudem wird über neue und aktualisierte Publikationen des LfDI BW informiert. Für eine Anmeldung zum Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a DS-GVO. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail. Die Einwilligung kann durch eine E-Mail an pressestelle@lfdi.bwl.de jederzeit widerrufen werden.

Beachten Sie bitte auch unsere Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DS-GVO.