Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten veröffentlicht Handreichung zu Transparenzportalen

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) hat eine Praxishandreichung zur Ausgestaltung von Transparenzportalen veröffentlicht. Die Handreichung richtet sich an die Betreibenden der Portale, an informationspflichtige Stellen sowie Nutzerinnen und Nutzer, die die Qualität einer Plattform prüfen möchten. Übersichtlich und kompakt gibt die IFK Tipps und Hinweise zur Gestaltung der Plattformen, benennt Anforderungen und zeigt konkrete Umsetzungsmöglichkeiten auf. Außerdem enthält der Leitfaden eine Checkliste, die die wesentlichen Kriterien zusammenfassend aufführt.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Prof. Dr. Tobias Keber hat federführend die Handreichung im Rahmen der IFK erarbeitet: „In Baden-Württemberg haben wir bedauerlicherweise kein Transparenzgesetz. Ein erster Schritt in Richtung zu mehr Offenheit der Behörden könnte ein Transparenzportal sein, in welches alle informationspflichtigen Stellen in Baden-Württemberg ihre amtlichen Informationen direkt online stellen. Dadurch müsste in vielen Fällen niemand mehr aktiv nachfragen bei Behörden, sondern könnte sich viele amtliche Informationen auf dem Transparenzportal eigenständig suchen. Das wäre ein echter Fortschritt im Sinne der Transparenz und eine Entlastung für die Behörden. Die vorliegende Handreichung gibt Praxistipps dazu, wie ein Transparenzportal ausgestaltet werden kann.“ Die Handreichung steht auf der Homepage des Landesbeauftragten zum Download bereit.

In Baden-Württemberg gilt seit dem Jahr 2016 das Landesinformationsfreiheitsgesetz. Die Landesregierung hatte 2021 in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben, das LIFG zu einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Der Landesbeauftragte hatte im Jahr 2022 als Beitrag zur Diskussion einen Entwurf für ein Transparenzgesetz auf den 3. IFG Days in Freiburg vorgestellt. In diesem Jahr finden die IFG Days am 11. und 12. Juni in Stuttgart statt.

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Weitere Informationen zu Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.