Spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs im Mai dieses Jahres kennen alle, die im Internet surfen, die sog. Cookie-Banner. Cookies und ähnliche Technologien ermöglichen es Website-Betreibern, für Seitenbesucher*innen nützliche Funktionen bereitzustellen, z. B. einen „Einkaufswagen“ in einem Online-Shop – allein hierfür wäre keine Einwilligung der Nutzer erforderlich. Allerdings ermöglichen Tracking-Technologien auch, Nutzer*innen geräteübergreifend wiederzuerkennen und ein Nutzer-Profil von ihnen anzulegen und zu speichern. Dieses Wissen kann der Betreiber mit Dritten wie Werbe-Dienstleistern oder Sozialen Netzwerken teilen. Dadurch werden Informationen über das Verhalten und bspw. Vorlieben oder Kaufkraft, politische und religiöse Ansichten und andere sensible Informationen über die jeweiligen Nutzer*innen aus verschiedenen Quellen zusammengeführt. Oftmals finden die Datensammlungen auch außerhalb des Geltungsbereichs europäischer Datenschutzgesetze statt. Wofür diese Datenprofile von den diversen Firmen genutzt werden, ist zumeist unklar. Für diese Anwendungen bedarf es der Einwilligung des Users oder der Userin – diese soll durch die Cookie-Banner eingeholt werden. Aber erfüllen die eingesetzten Cookie-Banner überhaupt die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und geben den Nutzer*innen eine freiwillige und tatsächlich informierte Wahl?

Häufig leider nein – so müssen die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder immer wieder feststellen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg wird daher zeitgleich mit anderen deutschen Aufsichtsbehörden in einem groß angelegten Verfahren Online-Angebote auf eine rechtskonforme Einbindung von Tracking-Technologien prüfen. Die Prüfung wurde länderübergreifend vorbereitet. Sie wird in enger Zusammenarbeit der beteiligten Landesdatenschutzbehörden innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches in völliger Unabhängigkeit durchgeführt.

Gegenstand dieser Prüfung werden in einem ersten Schritt die Internetpräsenzen von Medienunternehmen sein. Diese setzen Tracking-Dienste häufig in besonders großem Umfang auf ihren Websites ein. Wollen Medienunternehmen Tracking-Technologien nutzen, können diese nur erlaubt sein, wenn die/der Nutzer*in hierin wirksam einwilligt – d. h. informiert, freiwillig, vorab, separat und in Kenntnis einer zumutbaren Möglichkeit, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Denn übertragen auf die analoge Welt, kann man sich den Einsatz von Tracking-Technologien wie folgt vorstellen: Unternehmen legen Dossiers über jede*n einzelne*n Seitenbesucher*in an. In diesen wird festgehalten, in welchem Ausmaß sie oder er sich über welche Themen informiert hat. Diese Informationen geben die Unternehmen dann an „Partner“ weiter, die dieses Wissen wiederum mit weiteren Details anreich­­­ern – bspw. wie lange jemand vor welchem Schaufenster steht und welche Produkte er oder sie kauft. Die Details liefern Detektive, die Nutzer*innen in Geschäfte oder gar Ämter hinein verfolgen. Ein Aufschrei der Bevölkerung wäre bei einer derartigen Verfolgung sicher. Im Internet scheinen sich viele Menschen jedoch an derlei Praktiken „gewöhnt“ zu haben, weil sie diese nicht bemerken und ihr Risikopotenzial oft nicht kennen.

Der LfDI Dr. Stefan Brink hierzu: „Journalistische Angebote genießen ein besonderes, gleichzeitig auch fragiles Vertrauen vonseiten der Bevölkerung, indem sie zur freien Meinungsbildung beitragen. Dieses Vertrauensverhältnis sollte sich auch im verantwortungsvollen Umgang der Medien mit Nutzerdaten widerspiegeln.“

Auf die ausgewählten Medienhäuser in Baden-Württemberg mit besonders reichweitenstarken Online-Präsenzen wird der LfDI BW in Kürze zugehen.

 

Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0711/615 541-23.

 

Weiterführende Informationen zum Thema:

FAQ zu Cookies und Tracking des LfDI Baden-Württemberg

Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien

 

Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit finden Sie im Internet unter www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de oder unter www.datenschutz.de.

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