Der praxisbezogene Ratgeber des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink, zum Beschäftigtendatenschutz hat allgemein großen Anklang gefunden. Der Zuspruch insbesondere durch Arbeitgeber, Interessenvertretungen und auch Arbeitnehmer selbst, aber auch von Seiten der Presse hat den Landesbeauftragten darin bestärkt, seine Beratungsangebote weiter auszubauen.

Der Countdown bis zur unmittelbaren Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem In-Kraft-Treten des neugefassten Bundesdatenschutzgesetzes läuft. Von daher haben die Verantwortlichen verständlicherweise alle Hände voll zu tun. Der Beschäftigtendatenschutz darf hierbei jedoch nicht aus den Augen verloren werden! Auch wenn sich insoweit die materielle Rechtslage auf den ersten Blick nicht wirklich verändern wird, gelten die allgemeinen Anforderungen der DS-GVO auch im Arbeitsverhältnis. So sind die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 5 DS-GVO auch im Beschäftigungsverhältnis zu wahren. Nicht nur den Kunden des Verantwortlichen stehen die umfangreichen Informations- und Betroffenenrechte zur Verfügung, sondern auch den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das sollte von den Verantwortlichen nicht übersehen werden, wenn sie sich vor Schadensersatzforderungen oder Verbandsklagen schützen wollen.

Mit der 2. Auflage des Ratgebers gibt der LfDI, neben den aus der 1. Auflage bekannten praxisrelevanten Fallbeispielen und deren Lösungen, Tipps zur Umsetzung der DS-GVO in Sachen Beschäftigtendatenschutz. Der Wunsch nach einem eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetz bleibt nämlich auch mit der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung ab dem 25. Mai 2018 weiterhin unerfüllt. Ziel des Ratgebers ist es somit nach wie vor, die Öffentlichkeit für die Belange des Beschäftigtendatenschutzes zu sensibilisieren und den Verantwortlichen und betroffenen Personen Orientierung zu geben.

Der Ratgeber kann hier abgerufen werden.