Nach Corona-Pause endlich wieder da…

Themen des Newsletters 01/2020:

EXKLUSIV

Negative Bewertung im Internet? Bitte nicht die Identität der Urheber offenlegen!

Folge 2 der neuen Videoreihe „Datenschutz – zum Luaga fir Dahoim ond Iberall“ ist da!

BERATUNG

Neu! Eröffnung des Bildungszentrums Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (BIDIB)

Neue Musterformulare: Auskunftsersuchen nach Artikel 15 Abs. 1 der DS-GVO auf Englisch

Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO auf Deutsch und Englisch

PRESSEMITTEILUNGEN

LfDI Baden-Württemberg verhängt Bußgeld gegen AOK Baden-Württemberg

LfDI verwarnt Wirtschaftsauskunftei: „Wenn ich keine Daten über dich finde, bist du nicht kreditwürdig“

VERANSTALTUNG

Diskutieren Sie online mit! Ist die Nutzung von Social Media durch Behörden und Hochschulen noch zulässig?

KULTUR

Außergewöhnliches Format von „Datenschutz als KULTuraufgabe“: Mittwoch ist jetzt Spotlight-Tag!

 

 



Negative Bewertung im Internet? Bitte nicht die Identität der Urheber offenlegen!

Online-Shops, Hotels, Anwaltskanzleien, Arztpraxen, Handwerksbetriebe, ja sogar Bushaltestellen werden inzwischen im Internet bewertet. Manch eine Unternehmerin oder ein Dienstleister fühlt sich durch negative Kommentare ungerecht bewertet und möchte aus eigener Sicht falsche Behauptungen richtigstellen. Dagegen ist aus dem Blickwinkel des Datenschutzes nichts einzuwenden.
Aber Vorsicht! Unzulässig dürfte es in den meisten Fällen sein, auf pseudonym veröffentlichte Bewertungen oder Beschwerden dadurch zu reagieren, den wirklichen Namen und ggf. weitere Daten des Bewertenden zu veröffentlichen. Im Besonderen, wenn personenbezogene Daten mit der Absicht veröffentlicht werden, es dem sich Beschwerenden „heimzuzahlen“ und ihn dadurch zu schädigen, kann sogar eine Straftat vorliegen.

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Folge 2 der neuen Videoreihe „Datenschutz – zum Luaga fir Dahoim ond Iberall“ ab sofort online

Zur Jubiläumsfeier des Europatags 2020 hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg eine neue Videoreihe zur DS-GVO gestartet – ist doch gerade auch die DS-GVO ein wichtiger Meilenstein und Zeugnis eines zusammenwachsenden Europas. Die Videoreihe „Datenschutz – zum Luaga fir Dahoim ond Iberall“ greift grundlegende Datenschutz-Themen auf und erklärt, wie man die europaweit geltenden Regelungen hier in Baden-Württemberg praktisch umsetzt. Denn Europa ist nicht irgendwo weit weg, sondern bei uns vor Ort.
In Folge 1 wurde ein erster Überblick gegeben, Folge 2 vertieft nun das Thema „Verarbeitungsverzeichnis“.

Hier geht´s zur neuen Folge!

Weitere Themen folgen – so wird sich Folge 3 dem Löschkonzept widmen.


Datenschutz und Informationsfreiheit zum Anfassen – Neues Bildungszentrum des LfDI öffnet seine Türen

Am 1. Juli 2020 nimmt das Bildungszentrum Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (BIDIB) als neues Forum für die modernen Grundrechte Datenschutz und Informationsfreiheit seine Tätigkeit auf. Es setzt den Beratungsansatz des LfDI innovativ fort und wurde durch Mittel des Landtags Baden-Württemberg ermöglicht. Zur Gründung schicken zahlreiche gesellschaftliche Akteure wie Constanze Kurz vom ChaosComputerClub (CCC), der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber oder Ulf Buermeyer von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ihre digitalen Grüße.

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Auftakt BIDIB-Gesprächsreihe: Dr. Stefan Brink im Gespräch mit Jan Philipp Albrecht, der maßgeblich an der Entstehung der Datenschutz-Grundverordnung beteiligt war.


LfDI Baden-Württemberg verhängt Bußgeld gegen AOK Baden-Württemberg – Wirksamer Datenschutz erfordert regelmäßige Kontrolle und Anpassung

Wegen eines Verstoßes gegen die Pflichten zu sicherer Datenverarbeitung (Art. 32 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung DS-GVO) hat die Bußgeldstelle des LfDI Baden-Württemberg mit Bescheid vom 25.06.2020 gegen die AOK Baden-Württemberg eine Geldbuße von 1.240.000,- Euro verhängt und – in konstruktiver Zusammenarbeit mit der AOK – zugleich die Weichen für eine Verbesserung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten bei der AOK Baden-Württemberg gestellt.

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„Wenn ich keine Daten über dich finde, bist du nicht kreditwürdig“ – LfDI verwarnt Wirtschaftsauskunftei

All diejenigen, die schon mal einen Kredit beantragt haben, kennen das Verfahren: Kreditgeber erkundigen sich bei Wirtschaftsauskunfteien danach, ob ein Unternehmen oder eine Privatperson den beantragten Kredit voraussichtlich auch zurückzahlen wird. Hierzu werten Wirtschaftsauskunfteien alle Daten aus, die sie über ein Unternehmen oder eine Privatperson erlangen können, und berechnen Wahrscheinlichkeiten, sog. Scorewerte, zu deren Kreditwürdigkeit. Welche Regeln und Variablen den Berechnungen und damit den abschließenden Bewertungen zugrunde liegen, ist ein streng gehütetes Geschäftsgeheimnis.
Nicht selten liegen den Berechnungen jedoch veraltete oder falsche Daten zugrunde. Und auch die Beschwerde von Betroffenen, diese Daten zu berichtigen bzw. zu löschen, verhallt zumeist ungehört aufseiten mancher Auskunfteien.

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Öffentlichkeitsarbeit ohne Likes, Tweets und Follower. Ist die Nutzung von Social Media durch Behörden und Hochschulen noch zulässig?

Ein Raunen ging durch die Twitter-Gemeinde, als sich der Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg zu Beginn des Jahres von Twitter verabschiedete. Trotz 5.500 Followern. Trotz über 2.000 Tweets. #Twexit.
Auf Grundlage eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs müssen alle öffentlichen Stellen in Baden-Württemberg ihre Kooperation mit den Social Media-Monopolisten auf den Prüfstand stellen – so die Auffassung des LfDI. Und sollten die Netzwerke sich weigern, die nötigen Grundlagen dafür zu schaffen, dass sich europäische User auf rechtssicherem Boden bewegen, wenn sie bei Twitter und Co. unterwegs sind, dann bleibt nur der Exit.
Dennoch tun sich viele öffentliche Einrichtungen schwer, auf die reichweitenstarken Social Media-Platzhirsche zu verzichten. Ob Polizei, Landesregierung oder Hochschulen – die Kommunikation über Facebook, Twitter oder Instagram ist für viele nicht mehr wegzudenken. Oder doch?

Sehen Sie die Online-Diskussion und diskutieren Sie mit!


Spot an! Datenschutz als KULTuraufgabe digital

Die aktuelle Situation zwingt uns alle, unsere sozialen Kontakte und auch unser gesellschaftliches Leben zu verändern. Zwischenzeitlich wird deutlich, dass uns die Herausforderung die das Coronavirus (COVID-19) mit sich bringt, auch noch einige Zeit begleiten wird bzw. neue Kommunikationsformen und -wege erforderlich macht. Dennoch lebt der Mensch nicht vom Brot allein – viele Kulturbetriebe und Kulturschaffende bieten zwischenzeitlich Kunst und Kultur in ganz anderer Form an.
In diesen besonderen Zeiten wollen daher auch wir unser außergewöhnliches Format „Datenschutz als KULTuraufgabe“ in digitaler Form präsentieren. Dabei sind wunderbare Momentaufnahmen entstanden – keine Dystopien, sondern kreative, schöne, lächelnde Augenblicke und Erkenntnisse, die wir mit IHNEN teilen wollen.

Zu den Spotlights

 

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Herausgeber: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.

Zweck der Zusendung des Newsletters ist die anlassbezogene Information über Schwerpunktthemen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Zudem wird über neue und aktualisierte Publikationen des LfDI BW informiert. Für eine Anmeldung zum Newsletters ist die Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a DS-GVO. Die Einwilligung kann entweder durch Anklicken des Abmeldelinks in der Newsletter-E-Mail oder durch eine E-Mail an pressestelle@lfdi.bwl.de jederzeit widerrufen werden.

Beachten Sie bitte auch unserer Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DS-GVO.