Binding Corporate Rules zur Genehmigung einreichen

Wenn Sie bei uns Binding Corporate Rules (BCRs), also verbindliche interne Datenschutzvorschriften, zur Genehmigung gem. Artikel 47 Absatz 1 DS-GVO einreichen, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um einen Ansprechpartner und eine Kontaktstelle in Ihrer Organisation zu haben und um Ihnen das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens mitzuteilen.

Wir stützen unsere Verarbeitung auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO. Diese Vorschrift ermöglicht es uns, personenbezogene Daten zu verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung unserer öffentlichen Aufgaben als Aufsichtsbehörde erforderlich ist.

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, um den BCR-Antrag zu bewerten, um die nationale Genehmigung ausstellen zu können und um zu dokumentieren, welche Informationen uns hierfür bereitgestellt worden sind.

Wir speichern die finalisierten Binding Corporate Rules für die Dauer von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Vereinbarung der BCRs abgeschlossen wurde.

Alle Informationen über Ihre Betroffenenrechte im Rahmen einer BCR-Genehmigung finden Sie hier: Ihre Rechte.