Meldung von Datenschutzbeauftragten

Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sind gemäß Artikel 37 Absatz 7 DS-GVO dazu verpflichtet, uns als Aufsichtsbehörde die Kontaktdaten ihrer/ihres bestellten Datenschutzbeauftragten mitzuteilen.

Es gibt mehrere Wege uns den Datenschutzbeauftragten mitzuteilen, unter anderem per Telefon, E- Mail, per Briefpost oder auch über das Onlineformular auf unserer Webseite.

Wir verarbeiten die im Rahmen der Meldung von Datenschutzbeauftragten enthaltenen personenbezogenen Daten allein zum Zweck der Führung eines Registers der Datenschutzbeauftragten im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrages und für eine Kontaktaufnahme im Bedarfsfall. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die Vorschriften zu Aufgaben und Befugnissen der Aufsichtsbehörden aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DS-GVO.

Innerhalb des Online-Formulars haben wir freiwillige, also optionale, Angaben mit einem „*“ gekennzeichnet. Hierzu zählt u.a. die Angabe einer Kontaktperson der meldenden Stelle. Die Erhebung optionaler Angaben dient allein dem Zweck, uns Nachfragen bzgl. der im Meldeformular gemachten Angaben zu ermöglichen. Sie werden also lediglich für den Fall von Rückfragen verarbeitet. Haben wir keinerlei Nachfrage, werden die optionalen Angaben nach der Bearbeitung der Meldung gelöscht.

In allen anderen Fällen löschen wir Ihre Daten, wenn Sie sich formlos abmelden, wenn uns seitens des Verantwortlichen mitgeteilt wird, dass sich in der Person des Datenschutzbeauftragten Änderungen ergeben haben oder wenn uns bekannt wird, dass das entsprechende Unternehmen nicht mehr existiert.

Für Informationen über Ihre Rechte finden Sie hier: Ihre Rechte.