Ihre Betroffenenrechte
Das Datenschutzrecht gewährt Ihnen eine Reihe von Betroffenenrechten. Je nach Grund und Art der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stehen Ihnen die folgenden Rechte zu:
- Ihr Recht auf Auskunft, Artikel 15 DS-GVO
Sie haben das Recht von uns zu erfahren, ob und – wenn ja – welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen verarbeiten. Sie haben das Recht, von uns Kopien Ihrer personenbezogenen Daten zu ver- langen. Dieses Recht gilt immer. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 9 LDSG) jedoch eingeschränkt sein kann. Nähere Informationen zum Recht auf Auskunft finden Sie hier.
- Ihr Recht auf Berichtigung, Artikel 16 DS-GVO
Sie haben das Recht von uns unverzüglich die Berichtigung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen, die Sie für unrichtig halten. Sie haben auch das Recht von uns eine Vervollständigung solcher personenbezogenen Daten zu verlangen, die Sie für unvollständig halten. Dieses Recht gilt immer.
- Ihr Recht auf Löschung, Artikel 17 DS-GVO
Sie haben unter gewissen Voraussetzungen das Recht von uns die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden. Mehr dazu lesen Sie hier.
- Ihr Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 18 DS-GVO
Sie haben unter gewissen Voraussetzungen das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
- Ihr Recht auf Widerspruch, Artikel 21 DS-GVO
Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, weil die Verarbeitung Teil unserer öffentlichen Aufgaben ist, oder wenn wir Ihre Daten auf Basis eines berechtigten Interesses verarbeiten, haben Sie das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen. Zwingende Gründe können diesem Recht jedoch entgegenstehen.
- Ihr Recht auf Datenübertragbarkeit, Artikel 20 DS-GVO
Dieses Recht steht Ihnen nur bezüglich solcher personenbezogener Daten zu, welche Sie uns selbst bereitgestellt haben. Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass diese personenbezogenen Daten von uns direkt an einen anderen Verantwortlichen oder an eine andere Organisation übermittelt werden. Alternativ haben Sie das Recht, von uns zu verlangen, dass wir Ihnen selbst die Daten in einem maschinenlesbaren Format bereitstellen. Dies gilt jedoch nur, wenn wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer Einwilligung oder aufgrund eines Vertrages bzw. im Rahmen von Vertragsverhandlungen verarbeiten und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Nähere Informationen zum Recht auf Datenübertragbarkeit finden Sie hier.
- Ihr Recht auf Beschwerde
Zur Wahrnehmung Ihrer Rechte und wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die_den behördliche_n Datenschutzbeauftragte_n des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg wenden, die_der Ihre Beschwerde prüfen wird.
Für den Fall, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zu Strafverfolgungszwecken verarbeiten, ergeben sich Ihre Betroffenenrechte in leicht abgewandelter Form aus den Artikeln 15 ff. der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr (JI-Richtlinie).
Die Geltendmachung Ihrer Betroffenenrechte ist kostenfrei. Wenn Sie von Ihren Betroffenenrechten Gebrauch machen, haben wir grundsätzlich einen Monat Zeit, um Ihnen zu antworten, wobei diese Frist verlängert werden kann (Artikel 12 Absatz 3 DS-GVO).
- Ihre Betroffenenrechte bei der Bearbeitung grenzüberschreitender Fälle
Im Falle einer notwendigen Kommunikation mit Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten der EU wird diese unter Nutzung des durch die Europäische Kommission betriebenen Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) durchgeführt.
Der Rechtsrahmen für IMI wurde durch die im Dezember 2012 in Kraft getretene europäische Verordnung (IMI-VO (EU) Nr. 1024/2012) geschaffen. Sie gibt Rechtssicherheit beim Umgang mit personenbezogenen Daten im IMI und ist eine wesentliche Voraussetzung für die verbindliche Anwendung datenschutzrechtlicher Grundsätze bei der Nutzung des IMI. Hierzu gehört beispielsweise der Zweckbindungsgrundsatz: Danach dürfen die an das IMI übermittelten personenbezogenen Daten nur für die Zwecke genutzt werden, für die sie übermittelt wurden (Artikel 13 IMI-VO). Hinsichtlich der Speicherfristen von personenbezogenen Daten im IMI ist grundsätzlich vorgesehen, eine Sperrung vorzunehmen, sobald die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind (Artikel 14 IMI-VO). Zu Recht wird auch der Datensicherheit eine hohe Bedeutung eingeräumt. Für die Gewährleistung und Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist die EU-Kommission zuständig (Art. 17 IMI-VO).
Die datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte, wie das Recht auf Information und Auskunft sowie das Recht auf Berichtigung und Löschung, finden sich in den Artikeln 18 und 19 IMI-VO.