Kontroll- und Beratungsbesuche

Wir verarbeiten im Rahmen von Kontroll- und Beratungsbesuchen personenbezogene Daten, um relevante Ansprechpartner in Ihrer Organisation zu haben und um Ihnen das Ergebnis unseres Besuchs mitzuteilen.

Die Rechtsgrundlage, auf die wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten stützen, ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DS-GVO, § 4 LDSG. Hiernach dürfen wir personenbezogene Daten verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung unserer öffentlichen Aufgaben als Aufsichtsbehörde erforderlich ist.

Wenn wir einen Kontroll- oder Beratungsbesuch durchführen, nehmen wir den Namen und die Kontaktdaten des Hauptansprechpartners Ihrer Organisation auf. Hierbei kann es vorkommen, dass wir während des Besuchs auch personenbezogene Daten anderer Mitarbeiter aufnehmen.

Wir verwenden die gesammelten Daten, um den Kontroll-/Beratungsbesuch durchzuführen und die zuvor von Ihnen gemachten Angaben zu überprüfen.

Die für die Fallbearbeitung benötigten Daten, die wir im Rahmen unserer Aufsichtstätigkeit verarbeiten, werden in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens vernichtet, es sei denn, die Unterlagen werden vom Landesarchiv übernommen (§ 14 Absatz 5 LDSG). Diese Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bearbeitung der Beschwerde abgeschlossen wird.

Alle Informationen über Ihre Betroffenenrechte im Rahmen der Datenverarbeitung bei Vor-Ort-Besuchen finden Sie hier: Ihre Rechte.