Eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung an uns richten
Wenn Sie uns eine Rechnung stellen oder von uns eine Zahlungsaufforderung (Rechnung, Bußgeldbescheid, Verwaltungsgebühr und dergleichen) erhalten, erheben wir Informationen, einschließlich Ihrer personenbezogener Daten, damit wir Ihre Rechnung begleichen können bzw. die von Ihnen zu leistende Zahlung zuordnen können. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten auf Basis von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und c DS-GVO.
Wenn Sie uns anrufen oder wir Sie anrufen, fertigen wir keine Audioaufnahme an. Wir legen für Ihren Rechnungs- bzw. Zahlungsvorgang eine Akte in unserem elektronischen Aktenverwaltungssystem und in unserem elektronischen Haushaltsmanagementsystem an. Die jeweils zuständigen Mitarbeitenden verwenden Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Rechnung oder Zahlung an uns. Für die Bearbeitung Ihrer Rechnung oder Zahlung an uns ist eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an die Landesoberkasse erforderlich. Die Daten werden zehn Jahre lang gespeichert. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in welchem die Zahlung an Sie bzw. an uns vollständig abgeschlossen wurde. Zeitgleich mit der Vernichtung der Unterlagen werden auch die dazugehörigen Einträge in unserem elektronischen Aktenverwaltungssystem gelöscht.
Alle Informationen über Ihre Betroffenenrechte im Rahmen der Bearbeitung Ihrer Anfrage finden Sie hier: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/betroffenenrechte
